Leserbriefe
Die Misteln und der Naturschutz

Leserbrief zum Artikel „Modellprojekt soll Misteln stoppen“ vom 20. Oktober

Es ist faszinierend: Die untere Naturschutzbehörde weist per Rechtsverordnung ein Naturdenkmal aus. Entwickelt sich daraus über die Jahre ein Problem für die Besitzer von in der Nähe gelegenen Grundstücken, wird unter anderem durch die untere Naturschutzbehörde ein Modellprojekt initiiert. Wenn eventuell als Lösung eine Veräußerung von Misteln in Frage kommt, muss dies jedoch genehmigt werden – richtig – von der unteren Naturschutzbehörde.

Wenn nun viele Grundstückseigentümer der Empfehlung der Streuobstpädagogin folgen und die freien Flächen nicht bepflanzen, gibt es in 15 bis 20 Jahren das nächste Modellprojekt – „Rettung der Streuobstwiesen“. Vermutlich initiiert von der unteren Naturschutzbehörde. Man muss sich nur zu beschäftigen wissen…

Ach so, die Rechnung mit mindestens 50 Meter Abstand zwischen den Bäumen und 70 Bäumen pro Hektar habe ich auch nicht verstanden. Aber ich bin auch kein Streuobstpädagoge.

Michael Lang, Kirchheim