Leserbriefe
Eidechsen und der Artenschutz

Leserbrief zum Leserbrief „Vier Eidechsen und Artenschutz“ vom 16. Juli

Dieser Leserbrief kann nicht unkommentiert so stehen bleiben, deshalb erlauben wir uns, auf Paragraf 44 Bundesnaturschutzgesetz hinzuweisen. Laut diesem Paragrafen ist es verboten, Fortpflanzungs- und Ruhestätten wild lebender Tiere der besonders geschützten Arten (dazu gehören die Eidechsen) aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Bei der Begehung kommt es darauf an, wie oft, bei welchem Wetter, welcher Uhrzeit und Länge des Abschnittes eine Zählung durchgeführt wurde, denn gesichtet bedeutet nicht gleichzeitig angesiedelt. „Um den Bestand zu schätzen, ist unter optimalen Kartierungsbedingungen bei der Zauneidechse ein Korrekturfaktor von sechs anzuwenden.“

„Vor Beginn der Baufeldfreimachung ist ein Reptilienzaun aufzustellen, um auszuschließen, dass Zauneidechsen während der Bauzeit in den Eingriffsbereich gelangen. So können Individienverluste vermieden werden.“

Genau dieser wurde vorsorglich von der Gemeinde ausgeführt und entspricht dem oben genannten Gesetz! Die Bauarbeiten der Deutschen Bahn AG am Bahnhof Unterlenningen sind in vollem Gange, doch entsprechende Vorsorgemaßnahmen können nicht festgestellt werden. Auch ist es nicht zu verantworten, dass in diesem Bereich ein Getreideacker kurz vor der Ernte abgegraben und das Getreide vernichtet wird (bei gleichzeitiger Nahrungsmittelknappheit), um einen Lagerplatz anzulegen. Wo bleibt da die Aufsicht?

Wir alle müssen zum Klima-, Natur- und Umweltschutz beitragen und uns daran gewöhnen, dass es diesen eben nicht zum Nulltarif geben kann.

Dagmar Kroll, für die Interessengemeinschaft „Klima-Natur-Umwelt“ Unterlenningen