Zum Artikel „Das war längst überfällig“ vom 8. März
In dem Artikel über Abtreibung war zu lesen, dass unsere Regierung die Abschaffung des Paragrafen 219 a (sogenannter Werbeparagraf) beschlossen habe. Auch über Paragraf 218 müsse diskutiert werden, weil er den „Schwangerschaftsabbruch“, von bestimmten Ausnahmen abgesehen, unter Strafe stelle. Darüber hinaus wäre es wünschenswert, wenn Frauen ohne Konfliktberatung abtreiben dürften.
Es steht außer Frage, dass eine ungewollte Schwangerschaft Frauen in große Nöte bringen und ein Lebenskonzept durchkreuzen kann. Hier ist eine einfühlsame Beratung unter Aufzeigen von Perspektiven und entsprechenden Hilfsangeboten sehr wichtig.
Ich habe aber den Eindruck, dass dabei oft dem Kind zu wenig Beachtung geschenkt wird. Das zeigen verschleiernde Begriffe wie „Abtreibung“, „Dekonstruktion“ oder eben „Schwangerschaftsabbruch“. Letztere kann nicht abgebrochen werden. Sie ist ein Zustand, der so lange besteht, bis das Kind geboren oder getötet wurde. Man spricht auch immer wieder einseitig vom Recht der Frau, ohne das Recht des Kindes entsprechend zu bedenken, das Mensch ist – von Anfang an. Und jeder Mensch hat nach unserem Grundgesetz ein Recht auf Leben.
So möchte ich einerseits meine Stimme erheben für die unerwünschten Ungeborenen. Aber gleichzeitig auch für die Mütter, sie zu bewahren, ihr Kind zu töten. Unser Schöpfer sagt: „Du sollst nicht töten.“
Jürgen Rieker, Notzingen