Leserbrief
Es gibt auch Agri-PV-Anlagen

Zum Leserbrief „Das ist kein Umweltschutz“ vom 21. Dezember und dem Artikel „An Solarenergie scheiden sich die Geister“ vom 17.  Dezember

Der Selbstversorgungsgrad mit Nahrungsmitteln im Land liegt laut Statista im Berichtsjahr 2022/2023 immerhin bei 87 Prozent, was bedeutet, dass die Importe zumindest nicht erheblich sind.

Ein genereller Stopp für den Bau von Photovoltaik-Anlagen auf Agrar-Flächen, wie die IBBD (Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg) es fordert, ist meines Erachtens nicht angebracht, da jede Baumaßnahme individuell bezüglich Klimaschutz, Naturschutz, Biodiversität beurteilt werden sollte.

So kann es durchaus sinnvoll sein, wenig ertragreiche oder ausgelaugte Flächen, die sich sowieso regenerieren müssen, mit PV-Anlagen zu überbauen. Die in obigem Artikel genannte Feldstudie zeigt bisher eine eher positive Entwicklung der Biodiversität unter Photovoltaik-Anlagen. Nicht erwähnt werden sogenannte Agri-PV-Anlagen, die eine gleichzeitige landwirtschaftliche Nutzung zulassen, sogar Beweidung. Die PV-Module ermöglichen hier durch ihre Beschattung den Anbau sonnenempfindlicher Pflanzen, verringern die Austrocknung des Bodens und bieten Schutz gegen Extremwetterereignisse.

Die Grundlastfähigkeit der Stromversorgung wird oft falsch verstanden: Die Grundlast sollen primär die erneuerbaren Energien abdecken, was sie, wohlgemerkt über das Jahr gesehen, auch immer besser können. Die erwähnten Kraftwerke, welche die erneuerbaren Energien ergänzen, müssen nicht grundlast-, sondern spitzenlastfähig sein, um die schwankenden Differenzen zwischen erneuerbarer Energieerzeugung und Strombedarf ausgleichen zu können, also schnelle Lastwechsel ermöglichen. Dafür eignen sich Kernkraftwerke überhaupt nicht, Kohlekraftwerke nur bedingt, jedoch Gaskraftwerke, die später auch mit klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden können.

Frank Nowatzki, Kirchheim