Jetzt steht es fest. Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird „dauerhaft“ auf sieben Prozent gesenkt. Leider erst ab 1. Januar 2026 und leider nur für Speisen. Zur Stärkung der Wirtshäuser und Restaurants verzichtet der Staat damit auf eine Menge an Steuereinnahmen. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft könnte die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie den Bundeshaushalt in den kommenden zehn Jahren mit bis zu zehn Milliarden Euro belasten. Auch für unseren hohen Staatshaushalt eine „erkleckliche“ Summe.
Dagegen bedeutet diese Entscheidung der Koalition für das Gastgewerbe eine sehr gute Nachricht. Auch für dessen Kunden bringt die geplante Rückkehr auf sieben Prozent für Speisen doch eine spürbare Schonung des Geldbeutels. Geht man bei einer Beispielrechnung von einer Zeche in Höhe von 30 Euro aus, kommen nach Inkrafttreten der neuen Regelung statt 5,70 Euro nur noch 2,10 Euro obendrauf. Bei Familien, und hier besonders bei Großfamilien, gibt es naturgemäß öfter einen Anlass zum Feiern, wobei gutes Essen und Trinken einfach dazugehört, und das in der Regel in einem Restaurant oder einer Gastwirtschaft. Und auch hier freut man sich, wenn sich die Rechnung im Rahmen hält.
Vermutlich nicht nur für mich spannend, wie das Gastgewerbe allgemein und die Gastwirte im Besonderen darauf reagieren. Was passiert mit den Speisekarten? Bleiben diese unverändert bei den derzeitigen Preisen oder wird diese Senkung der Mehrwertsteuer zum Teil oder vollständig an die Gäste weitergegeben? Meine Vermutung ist, es bleibt bei den jetzigen Preisen. Als Begründung wird eine aus mannigfachen Gründen eigentlich längst fällige Preiserhöhung angeführt. Stichworte dazu: stark gestiegene Lebensmittelpreise, Energiekosten, Personalmangel, Mindestlohn, demnächst 15 Euro. Auf eine solche überfällige Preisanpassung wird nun großzügig verzichtet. Inkrafttreten der neu beschlossenen Regelung leider erst nächstes Jahr. Ostern wäre schön gewesen.
Gerhard Ostertag, Bissingen