Zum Artikel „Der Widerstand gegen Habecks Heizungspläne wächst“ vom 22. März
Habecks Pläne zur Wärmepumpenpflicht sind für die, die ihr Haus mit Müh und Not bis zur Rente abbezahlt haben, nicht finanzierbar. Familien mit nicht so hohen Einkommen wie grüne Minister und Politiker sind überfordert. Nachdem sie über Jahrzehnte ihr Haus abbezahlt haben, führt Habecks Gesetz nunmehr dazu, dass hunderttausende Eigenheimbesitzer vor finanziell unlösbaren Aufgaben stehen, konstatiert die SPD-Politikerin Katja Mast.
Kritik an Habecks Heizplänen äußerte Kai Warnecke, Präsident von „Haus und Grund“. Diese sehen vor, dass ab 2024 keine neuen Öl- und Gasheizungen verbaut werden dürfen, für Immobilienbesitzer ein Worst-Case-Szenario, meint Warnecke: „Der Habeck-Plan zerstört die Altersvorsorge vieler Menschen“, sagte er der „Bild“.
Viele Eigenheimbesitzer hätten „über die Jahre hinweg ihr ganzes Vermögen in die Immobilie investiert“ und wären nun „schlimmstenfalls gezwungen, ihr Haus zu verkaufen“. Denn aufgrund der laufenden Investitionen in ihre Immobile hätten viele keine weiteren Ersparnisse, die sie in Heizungsumrüstungen stecken könnten. Habeck „durchkreuzt Lebensplanungen mutwillig“, so Warnecke.
Viele fragen sich, ob heute der Artikel 14 der Verfassung, der das Eigentum schützt, angesichts der tiefen Eingriffe in das persönliche Eigentum der Menschen, die Habecks Heizungspläne bedeuten, noch Gültigkeit hat.
Verfassungsexperten bezweifeln, ob Habecks Verbot von Öl- und Gasheizungen verfassungskonform ist. So zitiert die Bildzeitung den Verfassungsexperten und Professor an der Universität Oldenburg, Volker Boehme-Neßler: „Das geplante Verbot von Öl- und Gasheizungen ist eine verfassungswidrige Einschränkung der Eigentumsgrundrechte.“
Peter Schuster, Notzingen