Das Finanzamt hat mit der Versendung der Grundsteuerwert- und der Grundsteuermessbescheide begonnen. Auch ich habe die beiden Bescheide bekommen. Ärgerlich ist, dass die Bescheide kurz vor Weihnachten zugestellt worden sind. Erst recht ärgerlich, weil mit der Zustellung der Bescheide die Rechtsmittelfrist beginnt. Und damit wird den Eigentümern Zeit „gestohlen“, Zeit die üblicherweise über die Weihnachtstage anderweitig in den Familien verteilt wird.
Mehrere Verbände haben gegen die neue Grundsteuer Klage eingereicht. Sie halten das neue Grundsteuergesetz für verfassungswidrig und votieren dafür, dass bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Musterklage alle Grundsteuerwertbescheide nur vorläufig erlassen werden sollen. Meine Bescheide haben keinen Vorläufigkeitsvermerk. Ein Argument der klagenden Verbände ist, dass die Grundlagenbescheide erlassen werden, ohne dass die Hebesätze der jeweiligen Kommune ab 2025 bekannt sind und damit der Grundsatz der Vorhersehbarkeit der Abgabenlast verletzt sei. Der Musterklage liegen noch weitere Argumente zugrunde, die angegriffen werden. Insgesamt soll die Grundsteuerreform in Baden-Württemberg aufkommensneutral erfolgen, so die Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 1. Oktober 2020.
Im neuen Nachtragshaushaltsplan für 2023 der Stadt Kirchheim ist vorgesehen, ab 2024 den Hebesatz für die Grundsteuer B um zehn Punkte zu erhöhen. Wenn dieser höhere Hebesatz auch für 2025 beibehalten werden sollte, wird der politische Pfad der versprochenen Aufkommensneutralität eindeutig verletzt. Bei mir verdoppelt sich durch die Grundsteuerreform die zu zahlende Grundsteuer. Dies dürfte durchschnittlich auf ganz Baden-Württemberg zutreffen. Wenn das Grundsteueraufkommen weiterhin bei rund acht Millionen Euro liegen soll, müsste sich der Hebesatz für die Grundsteuer B in Kirchheim ab 2025 mindestens halbieren. Den Gemeinderäten muss dieses Ziel für die kommenden Haushaltsberatungen klar sein.
Herbert Sedlaczek-Kohl, Kirchheim