Bei einer nicht repräsentativen NDR-Umfrage 2024 zum Thema Organspende sprachen sich 71 Prozent für eine Einführung der „Widerspruchslösung“ auch in Deutschland aus. Heute noch befürwortet eine Mehrheit der Deutschen diese im Jahr 2020 von der damaligen Bundesregierung abgelehnte Regelung. Auch die Schweizer Eidgenossen stimmten 2022 für eine solche, lassen sich aber Zeit mit der Umsetzung. Sie soll im dritten Quartal 2027 in Kraft treten.
Sowohl für die Widerspruchslösung als auch für die aktuell gültige „Zustimmungslösung“ gibt es gute Gründe. Nicht stichhaltig dürfte das gegen eine Änderung der jetzigen Rechtslage angeführte Argument sein, dass der Begriff „Organspende“ dann nicht mehr zutreffen würde. Spenden unter Zwang passe einfach nicht zusammen. Dann nennen wir es eben „Organverfügung“. Problem gelöst.
Die Warteliste in Deutschland für ein Spenderorgan ist lang, und die meisten warten vergeblich. Wir haben seit letztem Jahr eine neue Regierung mit vielen neuen Gesichtern und damit auch neuen Erkenntnissen und Meinungen. Vielleicht gibt es auch bei diesem Thema im Bundestag eine Meinungsänderung und wir bekommen doch noch die „Widerspruchslösung“ und damit hoffentlich mehr Spenderorgane. Zu wünschen wäre es.
Gerhard Ostertag, Bissingen
