Leserbrief
Ist das ein Ablasshandel?

Zum Artikel „Protest gegen ,Klotz‘ im Raunerviertel“ vom 3. Dezember

Antje Dörr nahm sich des geplanten Neubaus eines „Klotzes“ mit acht Wohneinheiten an. Es war allerdings unsererseits nie der Wunsch, da nur ein Einfamilienhaus zuzulassen! Das ist aus der Luft gegriffen! Das abgerissene Zweifamilienhaus war in gutem Zustand und hätte gut kernsaniert werden können; ideal für Familien. Alle rechtlich relevanten, direkten Angrenzer haben Einwendungen gegen den „Klotz“ erhoben, plus weitere Eigentümer-Nachbarn.

Die Stadt hat mit Billigung von neun baurechtlichen „Verstößen“ (Ablasshandel?) das Vorhaben genehmigt. Vorbehaltlich verschiedener Punkte wie zum Beispiel einer fehlenden baustatischen Prüfung. Eine Brandschutzprüfung wurde nicht vorgenommen. Die Tiefgaragenrampe droht mit ihrer Steigung Gefahren zu bergen. Die geplante Rampensteigung weit über LBO-Vorgaben hatte „die Stadt“ tatsächlich übersehen. Frage: Welche Qualität hätte die Immobilie? Ein Batterie-Brand in der Tiefgarage: Totalschaden der Immobilie?

Der Bebauungsplan von 1953 wurde weit ausgelegt. Jedenfalls fügt sich der geplante Neubau nicht ins seit über 70 Jahren bestehende Wohngebiet ein, sondern würde dieses stören. Aus einem recht grünen Wohnquartier, Garten liegt auch heute im Trend, soll ein klima- und biodiversitätsschädliches Beton-Quartier werden. Die Verkehrssituation ist schon lange schwierig (Müllabfuhr, Rettungswagen, Feuerwehr, Parken Schule und Kirche). In den Nachkriegsjahren dachte man nicht groß an Autos.

Bei einem Verkaufswert von über 4,6 Millionen Euro kann man sich vorstellen, was die neuen Wohnungen kosten würden. Und: 840 Quadratmeter mal 680 Euro ergibt gut 570.000 Euro, nicht eine Million Euro, die im Übrigen keiner verpflichtet ist zu zahlen! Die Stadt treibt mit ihrer fragwürdigen Baupolitik die Preise. Warum lassen sich Bauunternehmer auf eine unklare Genehmigungspraxis ein und zahlen Wahnsinnssummen für alte Immobilien? Der eine darf, der andere nicht?

Überhaupt soll für den Neubau das Nachbargrundstück mal eben auf fast ganzer Breite abgebaggert werden, bis zwei Meter breit, drei Meter tief. Nachbarhaus, Garage, Gehölze wie großer Blauregen sind gefährdet. Die Baugenehmigung ist unrealistisch und wird angefochten. Der Nachkriegs-Bebauungsplan gehört dringend aktualisiert.

Niels Böhling, Kirchheim