Die Autobahn GmbH hat die Lärmsituation entlang der A 8 ausgewertet und dabei keine Überschreitungen der maßgeblichen Richtwerte ermittelt. Für diese Auswertung nutzt die GmbH die Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90) aus dem Jahr 1990, deren Richtwerte für Lärmschutzmaßnahmen an Bundesautobahnen mit 70 dB(A) – ein frequenzabhängig bewerteter Wert – tagsüber und 60 dB(A) nachts sehr hoch sind.
Das Land Baden-Württemberg hat für die Straßen in ihrer Verantwortung die modernisierte RLS 19 aus dem Jahr 2019 mit den Auslösewerte 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts eingeführt. Auch für die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung werden seit 2022 europaweit einheitlich modernisierte Berechnungsmethoden eingesetzt. Die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben deshalb den Bund 2023 aufgefordert, das Lärmschutzrecht zu modernisieren.
Fünf Dezibel Unterschied mögen wenig erscheinen, bedeuten aber für die Anwohner einen großen Unterschied. Auf den Seiten des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg kann man lesen, dass der Unterschied zwischen 65 dB(A) und 70 dB(A) als eine deutliche Zunahme der Lautstärke wahrgenommen wird, wobei 70 dB(A) etwa 1,4- bis 1,5-mal lauter empfunden werden als 65 dB(A).
Bei einer Dauerbelastung von 60 bis 65 dB(A) sieht die Lärmwirkungsforschung eine gesundheitliche Beeinträchtigung für die betroffenen Anwohner. Vor diesem Hintergrund fordert die AG Autobahnlärm, dass der Gesundheit der Anwohner Vorrang vor möglichen Zeitgewinnen eingeräumt wird, die sich in verkehrsarmen Zeiten aus hohen Spitzengeschwindigkeiten ergeben können. Ein Tempolimit dient dabei nicht nur dem Lärmschutz, sondern verbessert den Verkehrsfluss und reduziert klimaschädliche Emissionen aus dem Verkehr.
Rosemarie Fano, Kirchheim
