Der Kommentator schreibt folgende, zutreffende Sätze: „Das Problem am Heizungsgesetz war nicht, dass Robert Habeck es nicht oft genug erklärt hätte. Das hat er. Das Problem war vielmehr, dass es handwerklich schlecht war,“ konstatiert der Autor des Kommentars und fügt hinzu. „Die betroffenen Bürger verstanden sehr schnell und sehr gut, dass hier ein Konzept ohne Rücksicht auf ihre Interessen durchgesetzt werden sollte.“
Nunmehr hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das Heizungsgesetz verfassungswidrig auf den parlamentarischen Weg gebracht worden ist, weil Habeck und seine Beamten (Staatssekretäre und der dafür zuständigen Abteilungsleiter Christian Maaß) das Gesetz nicht verfassungskonform, sondern mit der Brechstange und unter Missachtung der verfassungsmäßig garantierten Rechte der Legislative durch das Parlament peitschen wollten. Zudem sind namhafte Verfassungsexperten der Überzeugung, dass das Verbot von Öl- und Gasheizungen „eine verfassungswidrige Einschränkung der Eigentumsrechte ist,“ so Volker Boehme-Neßler, Professor an der Universität Oldenburg.
79 Prozent der Deutschen sind laut Forsa-Umfrage gegen ein Verbot von Öl- und Gasheizungen. Laut Umfrage des Insa Instituts wollen wegen des Heizungsgesetzes 50 Prozent der Bürger den Rücktritt Robert Habecks als Wirtschaftsminister. Die schlechten Umfragewerte von Robert Habeck werden nur von der Innenministerin Nancy Faeser unterboten, die laut Meinung der Bürger mit ihrer Zuwanderungspolitik die Kommunen total überfordert. Auch der von ihr verantwortete Gesetzesentwurf über die Wahlreform, bei der das Mehrheitswahlrecht außer Kraft gesetzt wird, stimmt nicht mit der Intention der Verfassung überein.
Peter Schuster, Notzingen