Leserbrief
Mitgliedschaft mit Arbeitsstelle

Zum Leserbrief „Mehr in Kliniken investieren“ vom 27. Februar

Peter Schuster aus Notzingen liegt falsch, wenn er in seinem Leserbrief behauptet, dass Asylbewerber nach zwei Jahren automatisch die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse bekämen und so zur Finanznot unseres Gesundheitssystems beitrügen. Tatsächlich erhalten Flüchtlinge, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse erst dann, wenn sie eine Arbeitsstelle haben oder eine Ausbildung beginnen – und zwar unabhängig davon, wie lange sie schon in Deutschland sind. Dann allerdings zahlen sie beziehungsweise ihr Arbeitgeber genauso Beiträge an die Krankenkasse wie andere Menschen auch.

Leider trägt die Bundesregierung durch den jüngst erfolgten Stopp der Integrationskurse dazu bei, dass der Übergang in Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisse für viele Flüchtlinge erschwert und damit verzögert wird.

Jörn Ziegler, Kirchheim