Leserbriefe
Schändliche Ungerechtigkeit

Zur Berichterstattung über das Bürgergeld und das Schonvermögen

Am 10. November hat die Ampelkoalition das Bürgergeld beschlossen. Es sieht vor, dass ein Hartz-IV-Leistungsempfänger bis zu 60 000 Euro und bei einer vierköpfigen Familie bis zu 150 000 Euro Schonvermögen beanspruchen kann. Im Gegensatz dazu wird einem Ehepaar, dessen Partnerin beziehungsweise Partner sich im Pflegeheim befindet oder dort untergebracht werden muss, nur 5000 Euro „Schonvermögen“ zugestanden.

Plötzlich geht die ganze Rente an das Pflegeheim. Neben der großen psychischen Belastung bei der Verabschiedung eines Partners in ein Pflegeheim wird noch ein finanzielles Problem draufgesattelt. Das ist eine große Ungleichbehandlung in diesem Land. Der Grundsatz „Gleiche Rechte und Pflichten für alle“ wird in diesem Gesetz mit Füßen getreten.

Ich habe vor der Abstimmung im Bundestag versucht, durch Schreiben an die Führung der drei Koalitionsparteien diese eklatante Ungerechtigkeit zu verhindern, leider ohne Erfolg. Ich bin 1937 geboren, komme somit aus einer Kriegskindergeneration und habe wie viele Gleichaltrige sparen gelernt und entsprechend gelebt, 48 Jahre ohne Unterbrechung in die Sozialversicherung einbezahlt und jetzt diese Riesenenttäuschung.

Ein aktuelles Beispiel aus einem Pflegeheim im Kreis Esslingen, Pflegestufe 4: Pflegekosten (monatlicher Eigenanteil für Zimmer und Verpflegung) 3300 Euro ohne irgendwelche Sonderwünsche. Gesamtrente 3000 Euro, keine sonstigen Einkünfte. Das bedeutet für den Partner, ab sofort ist die Rente weggebrochen und das Sparvermögen wird auf 5000 Euro abgetragen. Viele ältere Menschen haben hart gearbeitet, gespart, sich wenig geleistet, das Land wieder aufgebaut und werden jetzt auf so schändliche Weise behandelt. Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, Sparbuch ausgeplündert und ab in die Kiste.

Walter Erz, Reichenbach