Als das BSG (Bundessozialgericht) 2023 sein die Notfallversorgung vernichtendes antisoziales Urteil sprach, waren mit einem Schlag über 2000 Poolärzte aus einem über Jahrzehnte gewachsenen, flächendeckenden, umfassend versorgenden und kollegial optimal gestalteten Notdienstsystem eliminiert. Weder Politik noch Kommunen waren zu hören – dabei hätte es nur eines Gesetzeszusatzes bedurft: Poolärzte sind vom Gesetz befreit.
Nun, da die Folgen sich zeigen, sind Empörung, Betroffenheit und Proteste groß – St. Florian lässt grüßen –, obwohl diese schon 2023 angebracht gewesen wären. Insofern erscheint mir diese Empörung doch sehr scheinheilig und unaufrichtig. Dass es möglich gewesen wäre, hat ja Corona gezeigt, als die Impfärzte in den Zentren von dieser Pflicht befreit wurden, sonst wäre das Ganze damals gar nicht machbar gewesen. Aber damals ging es ja auch nicht um gesundheitliche Fragen, sondern um politische Ideologien und wirtschaftliche Unternehmensumsätze – und wenn die beiden Letzteren zusammenkommen, ist leider nichts unmöglich.
Dr. Matthias Komp, Kirchheim