Die geänderte Verkehrsführung in Owen erhält viel Lob. Das freut mich für die Ortsmitte. Für uns Anwohner der Bergstraße, Steingaustraße und Marktstraße – alles Tempo-30-Zonen – stellt sich die Situation jedoch völlig anders dar. Unsere Wohnstraßen werden seit Monaten als Schleichweg für den Durchgangsverkehr in Richtung Lenningen genutzt, obwohl sie keine offizielle Umleitungsstrecke sind. Durch die Baustelle und die Umleitung der B 465 hat sich die Lage nochmals deutlich verschärft.
Das ohnehin hohe Verkehrsaufkommen ist erheblich gestiegen. Das absolute Halteverbot sollte den Linienbussen die Durchfahrt erleichtern. Tatsächlich wird die freie Fahrbahn jedoch von vielen Autofahrern genutzt, um das Wohngebiet als Abkürzung zu durchfahren.
Die Folgen sind eine deutlich höhere Lärm- und Abgasbelastung sowie ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für Schulkinder, Fußgänger und Radfahrer. Es kommt zu massivem Durchgangsverkehr, darunter auch Lkw ohne Anliegerbezug. Wiederholt werden Geschwindigkeiten von bis zu 60 Kilometern pro Stunde beobachtet. Zudem war die Geschwindigkeitsanzeige tagelang auf 50 Kilometer pro Stunde eingestellt – obwohl hier Tempo 30 gilt.
Auf meine Beschwerden reagierte die Stadt Owen lediglich mit der Aussage: „Schleichverkehr kann nicht vermieden werden.“ Konkrete Verkehrszahlen oder Auswertungen, die diese Einschätzung belegen, wurden bislang nicht vorgelegt. Das Landratsamt Esslingen hat auf meine Anfrage trotz Fristsetzung bisher überhaupt nicht reagiert.
Wenn dies die „beste Baustellenregelung in Owen“ sein soll, wirft das erhebliche Fragen auf. Eine Umleitung oder die Duldung von Schleichverkehr darf nicht zulasten der Verkehrssicherheit in einer Tempo-30-Wohnstraße gehen. Die Sicherheit von Kindern, Fußgängern, Radfahrern und Anwohnern muss Vorrang vor einer möglichst schnellen Verkehrsabwicklung haben.
Erwin Klein, Owen
