Zum Artikel „Kleine Wasserkraftwerke unter Strom“ vom 24. Juni
Wer auch immer die Kleinwasserkraftwerke gefeiert hat, lag mit seiner Bewertung deutlich daneben. Es wurde höchste Zeit, den Betrieb von Wasserkraftanlagen neu zu
regeln.
Im aktuellen Gesetzentwurf zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien wird die kleine Wasserkraft, Anlagen mit einer installierten Leistung bis 500 Kilowatt, nicht mehr als Energiequelle mit überragendem öffentlichen Interesse gesehen!
Wie ich meine zurecht. Man hat erkannt, dass die Schäden an der Umwelt und der Biodiversität in einem krassen Missverhältnis zur minimalen Stromerzeugung stehen. Bundesweit tragen rund 6500 Klein- und Kleinstanlagen weniger als 0,5 Prozent zur deutschen Stromerzeugung bei. Sie spielen damit für die Energiewende und den Schutz des Klimas eine völlig unbedeutende Rolle.
Aber 6500 Mal wird massiv in die Ökosysteme der Gewässer mit all den negativen Folgen eingegriffen. Die kleine Wasserkraft ist flächendeckend mit verantwortlich, dass die Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland, die Gewässer in einen guten Zustand zu versetzen, nicht erreicht werden. Bäche und Flüsse ohne Wasser und der tausendfache Tod von Fischen und anderen Lebewesen in Turbinen und Rechenanlagen muss endlich gestoppt werden.
Günter Richter, Kirchheim