Leserbriefe
Umstrittene Hundesteuer

Leserbrief zum Artikel „Was der Fiskus für Vierbeiner nimmt“ vom 3. Juni

Schon seit Jahren wird das Thema Hundesteuer in regelmäßigen Abständen diskutiert. Als ehemaliger Hundehalter verfolge ich diese Diskussionen mit Interesse. Warum gibt es diese Form der Besteuerung überhaupt? Der Hauptgrund dürfte der enorme Finanzbedarf der Kommunen sein, wobei die durchschnittlich sechs Prozent der Einnahmen durch eben diese schon eine Rolle spielen. Als Zweites wäre noch der Lenkungsgrund zu nennen. Ohne diese Steuer könnte die Anzahl der Hunde in den Gemeinden überhandnehmen. Wie so oft gibt es auch hier Argumente gegen eine solche zusätzliche finanzielle Belastung der Hundehalter und Hundehalterinnen. Da wäre in erster Linie ihr unsozialer Charakter zu nennen. Weder Vermögensverhältnisse noch Einkommen werden berücksichtigt. Daran ändert auch nichts, dass es ein paar Ausnahmen gibt, zum Beispiel Blinden-und Rettungshunde.

Zum Thema noch einige interessante Fakten. Geschätzte 15 Prozent zahlen keine Hundesteuer. In Frankreich gibt es dreimal mehr Hunde als bei uns, in England sogar viermal. In beiden Ländern wurde die Hundesteuer schon 1979 beziehungsweise 1990 abgeschafft.

Noch ein paar Sätze zu einer, in erster Linie von Hundehaltern geforderten „Pferdesteuer“. Der Gerechtigkeit wegen. Diese gibt es tatsächlich. Allerdings nur noch in drei Gemeinden in Hessen und sie beläuft sich auf zwischen 90 und 300 Euro im Jahr. Begründet wird sie mit der Feststellung, dass Pferdebesitzer in der Regel zu den „Besserverdienenden“ zählen und die Unterhaltung eines Reitpferdes mit etwa 500 Euro monatlichen Kosten als reines „Luxushobby“ zu betrachten ist.

Dass die Hundesteuer irgendwann mal wieder abgeschafft wird, damit ist nicht zu rechnen. Eher legt ein Hund einen Wurstvorrat an, als dass eine einmal eingeführte Steuer wieder abgeschafft wird. Diese Behauptung stimmt nachweislich so nicht. Man denke an die 1993 abgeschaffte Zuckersteuer oder an die 1997 ausgesetzte Vermögensteuer. Warum also nicht auch die Hundesteuer ersatzlos „streichen“.

Gerhard Ostertag , Bissingen