Leserbriefe

Abschied vom Basiswahlrecht

Zum Kommentar „Verspielte Glaubwürdigkeit“ vom 10. Februar und zum Artikel „Was bringt die Wahlrechtsreform“ vom 5. April

Bisher konnten nach dem alten Landtagswahlrecht die Wähler über die Direktkandidaten entscheiden. Ebenso über die weiteren Abgeordneten, die vom Wahlkreis in den Landtag zogen. Erhielt ein Kandidat einer kleinen Partei im Wahlkreis viele Stimmen, zog er in den Landtag ein, auch wenn er keine Chancen auf ein Direktmandat hatte.

Dieses Wahlrecht ist durch die ­Grünen annulliert worden. Stattdessen werden die weiteren Kandidaten nicht mehr durch die Wähler bestimmt, sondern durch Listen, deren Zusammensetzung innerparteiliche Seilschaften bestimmen. Dies bedeutet eine Entmündigung des Wählers und somit einen Abschied vom Basiswahlrecht.

Hinzu kommt, dass die ­Grünen Lobbyisten von NGO-Organisationen wie etwa die Greenpeace-Chefin Jennifer Morgen zur Staatssekretärin im Auswärtigen Amt machten, wo sie jetzt – vom Steuerzahler finanziert – ihre Lobbyistenpolitik machen kann – kein Einzelfall. So beschäftigt Robert Habeck den früheren Direktor der grünen Lobbyorganisation „Agora Energiewende“, Patrick Graichen, als Staatssek­retär. De rehemalige Nabu-Vorsitzende Andre Baumann ist Staatssek­retär im Landesumweltministerium. Keiner hat wie die Grünen Vertreter von Lobbyorganisationen in Regierungsämter gehievt, um sie vom Steuerzahler bezahlen zu lassen.

Der Abschied vom Basiswahlrecht in Baden-Württemberg und die Installierung von Lobbyisten in Regierungsämtern zeigt, wie stark sich die Grünen vom Gedanken der Basisbewegung verabschiedet haben, den politischen Filz verbreiteten und unglaubwürdig wurden. 

Peter Schuster, Notzingen