Leserbriefe

Flüssiggas und Strom

Zur Debatte Minister Robert Habeck treibt für 2024 Verbot neuer Gasheizungen an

Damit übergeht der Umweltminister die neue Untersuchung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vom 30. November 2022, welche die Heizwerte der aktuellen Energiewerte vergleicht: Den höchsten Heizwert hat Flüssiggas mit 45,965 Kilojoule beziehungsweise 12,77 Kilowattstunden. Den niedrigsten Heizwert hat Strom mit 3600 Kilojoule beziehungsweise 1,0 Kilowattstunden.

Wird es nicht endlich Zeit, dass wir realistisch handeln und grün denken? Wir sollten trennen: Heizen mit „speicherbaren Energien“; Flüssiggas oder Wasserstoff – Bedürfnisse der „flexiblen Energie“: mit Strom.

Stromherstellung mit Flüssiggas ist widersprüchlich und nicht konsequent, eine Täuschung!

Wann verzichtet der Staat endlich auf seine hohen Strom-Steuern? Sie sind der Grund dafür, dass die Bevölkerung und die Wirtschaft umstellen auf möglichst steuerfreies Heizen!

Wir haben 1978 ein Haus gebaut mit im Grundbuch eingetragener Verpflichtung zum Stromheizen: Folglich gebaut: zweischalig, dreifach verglast, Fußbodenheizung mit acht Pufferspeichern, Schweizer Dach. Die Teilnahme am Pilotprojekt „Flexibler Wärmestrom“ befreite uns nicht von fast 7000 Euro Heizkosten im Jahr, erst der Umstieg auf Flüssiggas mit Erdtank führte zu 2500 bis 3000 Euro im Jahr.

Karin Aufhammer, Kirchheim