Leserbriefe

Kein Recht auf Entschädigung

Zur Berichterstattung über Altkanzler Schröder und den Kommentar „Gute Karten“ vom 13.  August

Das Verhalten des Altkanzlers ist bezeichnend dafür, wie Politik einen Menschen negativ verändern kann. Damit macht er seine Verdienste, nicht in den Irak-Krieg eingetreten zu sein und das Kassieren der Kohlschen sozialen Schieflage zunichte. Mea culpa, ich habe ihn damals unterstützt und gewählt. Dass Schröder die einzige Arbeitnehmer-Partei mit der Agenda 2010, Abzocke bei der Auszahlung der Direktversicherung und Hartz IV als Kanzler der Bosse –  in seiner zweiten Legislaturperiode – die SPD zur Freude der Opposition über Jahre hinweg beschädigt hat, und die Verelendung Teile seiner Klientel verursacht hat, ist unverzeihlich. Ganz zu schweigen über sein unkritisches Verhalten zum „lupenreinen Demokraten“ des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen das ukrainische Volk geht gar nicht! 

Also, so frage ich mich als Armutsrentner nach über 40 Jahren Beitragszahlung, der ehrenamtlich und auf Minijob-Basis arbeiten muss, was das überhaupt soll mit einem steuer-subventionierten Büro eines Edelpensionärs? Er soll gute Chancen haben mit einer Klage? Sozialverbände und Gewerkschaften sind vor Sozial- und Verwaltungsgerichten gescheitert, für uns Rentnerinnen und Rentner die Abzocke bei der betrieblichen Altersvorsorge aufzuheben. Wenn ich nichts tue oder gar krank werde, erhalte ich keine Aufwandsentschädigung für meine ehrenamtlichen Tätigkeiten! Was spricht dagegen, Schröder das Pensionisten-Privileg, Büro, Mitarbeiter und die Aufwandsentschädigung zu streichen? Oder anders gesagt: Wer sich nicht einbringt, hat kein Recht auf Entschädigung!

Eric Usselmann, Lenningen