Leserbriefe

Pfand auf Weinflaschen

Zur Berichterstattung über die Gas- und Glasknappheit

Um sich auf ein eventuelles Ende der Erdgaslieferungen durch Russland vorzubereiten, hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die „Alarmstufe“ im Gas-Notfallplan ausgerufen. Dabei handelt es sich nach der „Frühwarnstufe“ um die zweite von drei Krisen-Stufen. Die höchste im Rahmen „Notfallplan Gas“ beschlossene „Notfallstufe“ würde bei einer extremen Verschärfung bei der Gasversorgung in Kraft treten. Das Hauptproblem am fehlenden Gas macht sich an den vielfach vorhandenen Gasheizungen bemerkbar. Wo kein Gas, da keine Wärme.

Aber auch die Glasindustrie ist auf diesen Energieträger bei der Herstellung ihrer Produkte angewiesen. Außer Fensterglas, Marmelade- oder Gurkengläser, Parfum-Flakons und so weiter wären da auch Bier- und Weinflaschen zu nennen. Womit wir beim Thema wären. Für mich drängt sich die Frage auf, warum die 0,75-Liter-Weinflasche nicht mit Pfand belegt und rückgabefähig ist – so wie die 1-Liter-Weinflasche und fast alle Bierflaschen. Vielleicht gibt es da einen Grund, den ich nicht kenne. Der Anteil von 0,75-Liter-Weinflaschen bei neuen Glasflaschen dürfte vermutlich nicht unerheblich sein und sich auch auf die zur Herstellung benötigten Gasmenge auswirken. Übrigens kann man Wein auch im Tetra-Pak-Getränkekarton kaufen. In dieser Form allerdings nur die niederste Qualitätsstufe, sprich Tafelwein. Auch pfandbelegte und rückgabefähige PET-Flaschen könnten mit Wein befüllt werden. Diese beiden Möglichkeiten kann man sich bei einer „Spätlese“ im feinen Lokal nur schwer vorstellen.

Gerhard Ostertag, Bissingen