Leserbriefe

Was darf in die Garage?

Zum Leserbrief „Verkehrs-Chaos wegen Baustellen“ vom 4. November

Die Leserbriefschreiber beklagen zu Recht mehrere Umstände, die auch im Raum Kirchheim das Durchkommen nicht nur für Anwohner durch parkende Fahrzeuge erschweren. Auch Lieferdienste und vor allem Rettungsdienste haben ihre Probleme damit. Als Gründe für diese Misere werden in dem Artikel die vielen Baustellen genannt und das vielfach kostenlose Parken auf der Straße kritisiert.

Viele Autofahrer nutzen diese Möglichkeit, obwohl sie eine Garage besitzen oder angemietet haben. Dieses Vorgehen ist nicht immer legal. Ein Blick in die Garagen-Verordnung schafft Klarheit. Übrigens, eine „Bundesdeutsche Garagen-Verordnung“ gibt es nicht. Die Bestimmungen zur Garagennutzung können die einzelnen Bundesländer selbst festlegen. Was darf man in der Garage lagern? Grundsätzlich alles, was zum Auto gehört. Das sind zum Beispiel Wagenheber, Gepäckträger, Dachboxen und auch Reifen. Ein Rasenmäher oder die Skiausrüstung darf also nicht in die Garage. 

Erwähnenswert ist, dass auch Fahrräder dort erlaubterweise ihren Platz finden. Man denke an die Zunahme dieses Verkehrsmittels als E-Bike in den letzten Jahren. Für das Auto wird es also eng in der Garage. Kommt das Ordnungsamt einer missbräuchlichen Nutzung einer Garage auf die Spur, können bis zu 500 Euro Strafe verhängt werden. Aber, die Schrankwand aus Omas Nachlass findet man dort ja auch eher selten. Eine Besserung der Parksituation durch diesbezüglich strengere Kontrollen ist nicht zu erwarten. Schade eigentlich.

Gerhard Ostertag, Bissingen