Leserbriefe

Wer haftet, wenn jemand stürzt?

Leserbrief zum Artikel „Rutschgefahr in vielen Nebenstraßen“ vom 6. Dezember

Leider erleben wir Kirchheimer jedes Jahr dasselbe. Ich bin verpflichtet, den Gehweg bis 7 Uhr zu räumen, ansonsten kann ein Bußgeld verhängt werden. Aber: Wer haftet, wenn jemand auf der Straße stürzt und sich verletzt? Ab Abschluss der Radprüfung ist man verpflichtet, mit dem Fahrrad auf der Straße zu fahren. Mein Kind ist mehrmals mit dem Rad gestürzt. Zum Glück ist nichts passiert.

Ich habe längere Zeit in Bayern gelebt, ich kann jedes Jahr aufs Neue nur den Kopf schütteln. Sobald die Autobahnen und Hauptstraßen geräumt sind, sollte zum Schutz der Bürger, die Stadt in die Pflicht genommen werden, die Nebenstraßen zu bestreuen. Entweder fehlt es an Personal oder die Stadt schaut einfach weg und ignoriert Jahr für Jahr das bekannte Problem.

Ramona Geier, Kirchheim