Leserbriefe
Wohnmobile belegen Parkplätze

Da, im Gegensatz zu zugelassenen Anhängern, Wohnmobile keinerlei Abstellfrist unterliegen, werden von Wohnmobil-Besitzern normale Pkw Parkplätze zum längerfristigen Abstellen benutzt. Dabei wird nicht beachtet, dass durch das langfristige Abstellen ein bis zwei vollwertige Parkplätze und somit Anliegerparkraum verloren geht oder zumindest nicht zur Verfügung steht.

Hier sollte allgemein an die Wohnmobil-Besitzer appelliert werden können, Anstand, Respekt und Höflichkeit gegenüber Ihren Mitmenschen walten zu lassen und somit den Mitmenschen auch bei eingeschränkten Park-Verhältnissen, eine Abstellmöglichkeit zu ermöglichen.

Wochenlanges oder monatelanges Parken bei gering vorhandenem Parkraum, ist einem angenehmen Miteinander eher nicht dienlich und man sollte davon ausgehen können, dass einem Wohnmobil-Eigentümer auch das finanzielle Polster zur Anmietung eines Stellplatzes zur Verfügung steht.

Dasselbe lässt sich auch trefflich auf „Garagen und Parkraum“ feststellen und übertragen.

Klaus Molter, Kirchheim