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Ein Lenninger weiß, wie E-Auto-Besitzer gespartes CO2 zu Geld machen können

E-Mobilität Seit vergangenem Jahr unterstützt der Lenninger Markus Aichele Besitzerinnen und Besitzer von ­Elektrofahrzeugen dabei, das eingesparte Kohlendioxid in eine Prämie zu verwandeln. Von Cornelia Wahl

Seit Markus Aichele den Handel mit der Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, im Jahr 2022 startete, ist viel Wasser die Lenninger Lauter hinuntergeflossen. Mehr als 3000 Kundinnen und Kunden hat der Lenninger – „und die meisten sind bereits im zweiten Jahr mit dabei“, sagt er. Freute sich seine Klientel im vergangenen Jahr noch über eine Jahresprämie von 330 Euro für ein Elektroauto, so müssen sie sich jetzt mit rund 40 Prozent der Vorjahresprämie zufriedengeben. Der Grund dafür ist, dass in diesem Jahr die THG-Quote gesunken ist.

Was ist die THG-Quote?

Unternehmen, die CO2-ausstoßende Kraftstoffe verarbeiten oder verkaufen, dürfen nur eine bestimmte Menge des Treibhausgases ausstoßen. Für jede Tonne CO2, die sie mehr emittieren, müssen sie 600 Euro Strafe bezahlen. Umgehen können sie diese Strafzahlungen, indem sie Biokraftstoffe verkaufen, an Tankstellen Ladestationen errichten oder eingespartes CO2, also THG-Quoten, von Dritten kaufen.

Der Wert für die THG-Quote des laufenden Jahres basiert auf dem Kohlendioxid-Emissionswert von vor zwei Jahren – für 2023 also auf dem Wert des Jahres 2021. Während des Lockdowns im Jahr 2020, das maßgeblich für die Berechnung der Prämie des Jahres 2022 war, wurde weniger elektrische Leistung verbraucht. Die Energie-Erzeugung durch Windkraft, Photovoltaik und Wasserkraft ging kontinuierlich weiter. Die Stromerzeugung aus Kohle und Gas ging zurück.

„Im Jahr 2021 war das jedoch wieder anders. Der Stromverbrauch ging nach oben. Es wurde mehr Strom durch Kohle und Gas erzeugt. In der Folge kam es zu höheren CO2-Emissionen je Kilowattstunde (kWh). Ein Elektroauto sparte also im Jahr 2021 weniger ein, was sich auf den Verkaufswert der THG-Quote sinkend auswirkt“, sagt Markus Aichele. Aber auch der billige Biokraftstoff „Brown Grease“, ein angeblich CO2-neutraler Biokraftstoff aus Fettabfällen, der vorwiegend vermehrt aus den asiatischen Ländern und hier zum Großteil aus China importiert wurde, drückt die THG-Quote.

Bis wann kann man den Antrag stellen?

Für seine Antragstellerinnen und Antragsteller garantiert Markus Aichele für 2023 eine Jahresprämie von 130 Euro pro Elektroauto. Wer diese aber noch erhalten will, muss sich sputen: In einer vom Bundesumweltministerium (BMVU) vorgenommenen Änderung der entsprechenden Verordnung vom 29. Juli wurde die Anmeldefrist beim Umweltbundesamt für das laufende Abrechnungsjahr auf den 15. November vorverlegt, wohl um das Umweltbundesamt von der hohen Zahl der Anträge zu entlasten.

Für die Kundinnen und Kunden von Aicheles Unternehmen mygreencashback.de bedeutet dies, dass sie bis spätestens Mittwoch, 1. November, die Anträge stellen müssen, wenn sie die Prämie für dieses Jahr erhalten möchten. Das heißt aber auch, dass alle Halterinnen und Halter, die ihre Anträge erst danach einreichen, für 2023 leer ausgehen.

Die Antragstellungsfrist gilt auch für Betreiberinnen und Betreiber öffentlicher Ladestationen. Zu denen will Markus Aichele bald gehören. Im Parkhaus Dick in Esslingen und im Traumpalast in Leonberg will er öffentliche Ladesäulen aufstellen. Seine Motivation ist, „dass es in Ballungsräumen noch viel zu wenige Ladesäulen gibt“, sagt er und macht keinen Hehl daraus, dass sein Vorhaben nicht so einfach umzusetzen ist: „Seit drei Monaten warte ich auf die benötigten Informationen der dortigen Netzbetreiber.“

 

So hoch sind die Jahresprämien

Markus Aichele garantiert für ein zulassungspflichtiges E-Zweirad und ein E-Auto jeweils 130 Euro. Für ein zulassungspflichtiges E-Leichtnutzfahrzeuge gibt es 200 Euro, für ein E-Schwernutzfahrzeug bis zu 2500 Euro und für einen E-Bus 4500 Euro. Betreiber einer öffentlichen Lade­station erhalten 0,07 Euro pro kWh und Jahr. Für Privatpersonen ist die Prämie steuerfrei. Bei Dienst- oder Firmenwagen sowie für Selbstständige sieht das anders aus. Hier muss nach Paragraf 22 III EstG die Prämie versteuert werden.