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Stadt Kirchheim: Kein Vergehen gegen den Artenschutz nachweisbar

Umweltschutz Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen Bürgermeister Günter Riemer sowie gegen den Umwelt- und Naturschutzbeauftragten Wolf Rühle nach knapp drei Jahren eingestellt. Die Strafanzeige hatte im Herbst 2020 der Nabu-Kreisverband Esslingen gestellt.

Kirchheim. Kurz vor der Wiederwahl des Ersten Bürgermeisters Günter Riemer im Oktober 2020 hatte der Nabu-Kreisverband Esslingen Strafanzeige wegen Vergehen gegen die Umweltgesetzgebung gestellt – vornehmlich gegen Riemer sowie gegen Kirchheims Umwelt- und Naturschutzbeauftragten Wolf Rühle. Der Nabu wollte das Vorgehen der Stadt Kirchheim rechtlich prüfen lassen. Es ging um fünf Fälle, in denen Fledermäusen, Vögeln, Käfern und Zauneidechsen der Lebensraum entzogen worden sein soll, ohne dass rechtzeitig für Ausgleich oder für die vorgeschriebenen Gutachten gesorgt worden wäre.
 

„So geht man nicht miteinander um“

Nach knapp drei Jahren ist diese Prüfung erfolgt: Die Ermittlungsakten, die 1 800 Seiten umfassen, werden nicht mehr benötigt. „Die Staatsanwaltschaft hat uns mitgeteilt, dass die Ermittlungen eingestellt sind“, sagte Günter Riemer nun im Gemeinderatsausschuss für Infrastruktur, Wohnen und Umwelt. Stadtrat Ulrich Kübler (Freie Wähler) kritisierte unter großem Beifall das damalige Vorgehen des Nabu: „Kurz vor der Wiederwahl mit so etwas an die Öffentlichkeit zu gehen, das gehört sich nicht. So geht man nicht miteinander um.“        Andreas Volz