Ein Windrad auf der Limburg? Das bleibt tabu. Der Ausbau der erneuerbaren Energien macht es jedoch notwendig, mehr potenzielle Standorte für Windkraft und Freiflächen-Photovoltaik auszuweisen – auch auf der Gemarkung Weilheim. Wo sie sich befinden, erläuterte Volker Sigel, Leiter der städtischen Bauverwaltung, im Weilheimer Gemeinderat.
„Die Bereiche, in denen Windkraft in Weilheim denkbar ist, sind sehr überschaubar“, sagte Volker Sigel. In die Gebietskulisse im Regionalplan aufgenommen werden sollen ein Bereich an der Grenze zur Gemarkung Bissingen und eine Fläche an der L 1200 Richtung Neidlingen. Ein winziger Fleck befindet sich außerdem östlich des Gewerbegebiets Tobelwasen. Für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen bietet Weilheim schon mehr Potenzial, vor allem, weil die neue Landesgesetzgebung jetzt auch Grünzüge für Solarenergie öffnet und besonders Straßen- und Bahntrassen sowie Deponien in den Blick nimmt. Darunter könnten künftig die ICE-Trasse und die Erddeponie Gründener Wasen fallen.
Ganz wichtig: Mit dem tatsächlichen Bau von Windrädern und Photovoltaik-Anlagen hat die Gebietskulisse noch nichts zu tun. Sie bildet lediglich Flächen ab, auf denen entsprechende Anlagen möglich wären. Bei der Windkraft heißt das zum Beispiel, dass eine bestimmte durchschnittliche Windgeschwindigkeit gewährleistet sein muss. Außerdem fallen bebaute Flächen ebenso heraus wie beispielsweise Naturschutzgebiete, Biosphären-Kernzonen und besondere Landschaftselemente wie eben die Limburg in Weilheim. Für den Bau großer Freiflächen-PV-Anlagen ist darüber hinaus auch noch ein Bebauungsplan erforderlich – und den muss der Gemeinderat beschließen.
Windräder kommen nur, wenn sich ein Investor findet
„Ob sich auf einer der Flächen je ein Windrad dreht, entscheidet der Markt“, stellte Weilheims Bürgermeister Johannes Züfle klar. Wenn sich allerdings einer finde, dann habe er auch Anspruch darauf, ein Windkraftwerk auf einer im Regionalplan ausgewiesenen Fläche zu errichten.
„Der Ausbau erneuerbarer Energien liegt in überragendem öffentlichen Interesse“, betonte Volker Sigel und sagte an den Gemeinderat gewandt: „Wir sollten die Gebietskulisse nicht noch weiter einschränken, sondern die Zeichen der Zeit erkennen und offen ins Verfahren gehen.“
Große Unterstützung – und Gegenwind
Aus dem Gemeinderat gab es große Unterstützung dafür – aber auch Gegenwind. „Ich denke nicht, dass Weilheim prädestiniert für Windkraft ist“, äußerte Ilse Fischer (BDF) ihre Bedenken. „So ein Windrad ist ja mindestens 200 Meter hoch.“ Photovoltaik könne sie sich entlang der ICE-Trasse vorstellen, nicht aber auf Flächen, die dann für Außenentwicklung und Landwirtschaft wegfielen.
Andere Stadträte hielten vehement dagegen. „Ich halte es für falsch, reflexartig zu schreien: Überall, aber nicht bei uns“, positionierte sich Martin Pfauth (SBV) und gab zu bedenken: „Es muss ja erst einmal ein Investor kommen, der das Geld in die Hand nimmt, um in Weilheim wirklich eine Anlage zu bauen.“ Das hielt Rainer Bauer (UWV) bei den Windgeschwindigkeiten in Weilheim für nahezu ausgeschlossen. Nichtsdestotrotz dürfe man dem Ausbau der Erneuerbaren nicht im Weg stehen. „Es ist Tatsache, dass wir in Zukunft noch mehr Strom brauchen und selbst erzeugen müssen.“
Weniger Hürden für Windkraft und PV
Baden-Württemberg hat sich mit seinem Klimaschutzgesetz dazu verpflichtet, zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik auszuweisen. Zugleich haben sich Land und Regionalverbände zum Ziel gesetzt, bis Ende 2025 in allen Regionen 1,8 Prozent der Flächen allein als Vorranggebiete für Windkraft vorzusehen und damit die entsprechenden Vorgaben des „Wind-an-Land-Gesetzes“ des Bundes früher als vorgegeben zu erfüllen.
Aktuell wird weder die eine noch die andere Zahl erreicht. Deshalb müssen alle zwölf Regionen im Land zusätzliche Flächen für Windkraft sowie Freiflächen-PV ausweisen und die Regionalpläne entsprechend ändern. Der Startschuss für den Prozess ist im März gefallen. 2025 sollen die geänderten Pläne beschlossen werden.
Neu ist, dass Vorranggebiete für Windkraft und Freiflächen-Photovoltaik ausdrücklich auch in regionalen Grünzügen liegen dürfen. Vor allem ins Auge gefasst werden Bahn- und Straßentrassen. Zudem ist die Wiederaufforstungspflicht für Deponien im Wald aufgehoben, falls dort Photovoltaik-Anlagen entstehen. Abgeschafft worden ist auch das Widerspruchsverfahren für Windkraftanlagen für Bürgerinnen und Bürger. Insgesamt sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren insbesondere für Windenergieanlagen radikal beschleunigt werden.
Ausgeschlossen sind Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen auch künftig in Naturschutzgebieten, in geschützten Biotopen, in Biosphären-Kernzonen, auf dem Gebiet von flächenhaften Naturdenkmalen, in Wasserschutzgebieten und im Bereich besonderer Landschaftselemente und Landmarken – wie zum Beispiel auf der Limburg in Weilheim.