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Streit um die Grundsteuer: Kirchheim will den Hebesatz 2024 erhöhen

Mehreinnahmen Die neue Grundsteuer soll der Stadt insgesamt keine höheren Einkünfte bringen: Diese steigen in Kirchheim nämlich schon vor der eigentlichen Reform.

Kirchheim. Die Grundsteuer erhitzt die Gemüter: Wer bereits einen Bescheid vom Finanzamt erhalten hat. muss unter Umständen von 2025 an eine Verdreifachung befürchten. Die Stadt Kirchheim will solchen Ängsten grundsätzlich entgegentreten, kann aber keine Details zum künftigen Hebesatz nennen. „Dafür fehlen uns noch die Datengrundlagen“, sagte Sylvia Zagst, die Leiterin der städtischen Finanzabteilung, im Gemeinderat. Sie bestätigte auf Anfrage der CDU-Fraktion, dass sich Be- und Entlastungen insgesamt die Waage halten dürften: „Die Stadt soll durch die Änderung der Berechnungsgrundlage keine höheren Einnahmen erzielen.“

Um aber wirklich gültige Aussagen treffen zu können, brauche die Stadtverwaltung 90 Prozent der Bescheide, die das Finanzamt verschickt. Erst dann lasse sich berechnen, welchen Hebesatz die Stadt Kirchheim ab 2025 ansetzen muss, um die Grundsteuerreform aufkommensneutral umsetzen zu können. 2022 beliefen sich die Grundsteuereinnahmen der Stadt auf 7,9 Millionen Euro. Für 2023 ist nach derzeitigem Stand mit 7,8 Millionen Euro zu rechnen.

Das sind allerdings nicht die Zahlen, die die Stadtverwaltung für das Jahr 2025 erreichen will. Dann nämlich soll die Grundsteuer B – um die es hier ausschließlich geht – 8,1 Millionen Euro in die Stadtkasse spülen. Ist das dann tatsächlich aufkommensneutral? Ja, weil für das Jahr 2024, in dem noch die alte Regelung greift, vorgesehen ist, den Hebesatz um zehn Prozentpunkte zu erhöhen. Von 395 soll er im kommenden Jahr auf 405 vom Hundertsatz steigen.

Im Gemeinderat stieß diese Ankündigung auf keine große Begeisterung, auch wenn Oberbürgermeister Pascal Bader betonte: „Das haben wir gemeinsam vor zwei Jahren schon so festgelegt.“
 

„Das falsche Signal“

Für die CDU-Fraktionsvorsitzende Natalie Pfau-Weller ist es „zu dem Zeitpunkt das falsche Signal“ – weil in der Bevölkerung der Eindruck entstehe, dass die Umstellung doch nicht aufkommensneutral erfolgt. Für Ralf Gerber (Freie Wähler) handelt es sich gar „um ein Paradebeispiel dafür, was Menschen in Deutschland zu extremistischen Parteien treibt“. Er glaubt zwar, dass die Reform in Baden-Württemberg vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird. „Aber wenn wir jetzt schnell noch 2024 erhöhen, damit wir 2025 bei derselben Summe landen können, dann führen wir die Bürger an der Nase herum.“ Auch für SPD-Stadtrat Andreas Kenner gilt: „Nicht alles, was vor zwei Jahren geplant war, wird am Ende zum Beschluss. Das können wir so nach außen nicht rüberbringen.“ Andreas Volz