Kirchheim

22-Jähriger muss hinter Gitter

Prozess Der arbeitslose Esslinger hatte vergangenes Jahr zwei 13-jährige Mädchen aus Kirchheim sexuell missbraucht.

Symbolbild

Kirchheim. Drei Jahre Freiheitsstrafe wegen zweifachen schweren sexuellen Missbrauchs zweier 13-jähriger Mädchen - so lautet das Urteil des Stuttgarter Landgerichts gegen einen 22-jährigen arbeitslosen Mann aus Esslingen. Das Gericht ist überzeugt, dass er die beiden 13-jährigen Opfer in Kirchheim kennenlernte und sich an ihnen verging.

Auch das Stuttgarter Landgericht ist am gestrigen Montag von der Corona-Pandemie nicht verschont geblieben. Die Richter der 2. Großen Jugendschutzkammer rückten auf der Richterbank auffallend weit auseinander. Und die Vorsitzende Richterin rät allen Prozessbeteiligten, es ihnen gleichzutun. Nicht zuletzt deshalb, weil die Justiz in den nächsten Tagen auf absoluter Sparflamme tätig sein wird, wurde bereits gestern das eigentlich für Donnerstag terminierte Urteil verkündet.

Der 22-Jährige hatte in dem drei Wochen dauernden Verfahren zugegeben, im Sommer vergangenen Jahres eine 13-Jährige in Kirchheim kennengelernt zu haben, die er dann spät abends nach einem Treffen mit anderen Jugendlichen vom Kirchheimer Bahnhof aus mit der S-Bahn zu seiner Wohnung nach Esslingen-Zell mitnahm. Das Mädchen sei zwar freiwillig mitgegangen, war aber sexuell unerfahren und wollte eigentlich nach Hause. Sie hatte sich dennoch überreden lassen, bei ihm zu übernachten.

Da der Beschuldigte das Mädchen aber nicht gewaltsam auszog und sie anschließend missbrauchte, sah das Gericht dahingehend keine extreme Gewalttat. Es blieb dem Urteil zufolge bei schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes. Auch der Vorwurf einer Vergewaltigung fiel damit weg.

Angeklagter bereits vorbestraft

Auch im zweiten Fall, bei dem der Angeklagte Wochen zuvor ein Liebesverhältnis mit einer 13-Jährigen aus Kirchheim pflegte, die ihm allerdings gesagt habe, sie sei 16 Jahre alt, erkannte das Gericht auf sexuellen Missbrauch eines Kindes. Und zwar deshalb, weil er das intime Verhältnis auch noch weiterführte, nachdem die 13-Jährige ihm ihr wahres Alter gebeichtet hatte. In seinem Geständnis hatte der Angeklagte ausgesagt, dass es für ihn eine reine Gefühls­angelegenheit war. Festgenommen wurde er dann nach einer kurzen polizeilichen Fahndung, nachdem er die eine 13-Jährige mit der S-Bahn wieder zurück zu ihren Eltern nach Kirchheim begleitet hatte.

In dem Prozess wurde ebenfalls bekannt, dass der 22-Jährige bereits acht Mal vorbestraft ist - jeweils wegen Diebstähle und Betrügereien. Die letzte Strafe von elf Monaten Haft wurde ihm zur Bewährung ausgesetzt. Diese Bewährung ist nunmehr zu widerrufen, was bedeutet, dass der Angeklagte neben den gestern verhängten drei Jahren zusätzlich noch diese elf Monate verbüßen muss. Die Staatsanwältin hatte drei Jahre und sechs Monate beantragt. Bernd Winckler