Kirchheim
23-Jähriger droht Messerstiche in den Kopf an

Kriminalität Das Land­gericht Stuttgart befasste sich mit der Beweisaufnahme im Messerstecher-Prozess.

Kirchheim. Wer hatte das Messer zuerst? Im Strafprozess beim Stuttgarter Landgericht gegen einen 23-jährigen afghanischen Flüchtling aus Kirchheim wegen versuchten Totschlags ist das die wichtigste Frage. Am zweiten Verhandlungstag wurden Zeugen der Polizeidienststellen Reutlingen und Kirchheim gehört. Der Angeklagte soll einen Mann am Kopf schwer verletzt haben.

Nachdem am 11. Juli ein Notruf eingegangen war, fuhr eine Streife in die Kirchheimer Innenstadt und traf einen am Kopf schwer verletzten Mann an. Der sei ganz aufgeregt hin und her gerannt, sagte gestern einer der Beamten, und dies trotz seiner schweren Verletzungen. Schließlich habe man herausbekommen, dass der Angeklagte diesen Mann mit einem Messer verletzt haben soll und danach flüchtete.

Die Beamten berichteten, dass der Angeklagte zwar selbst an den Armen und Händen Stichverletzungen davontrug, jedoch handele es sich um Abwehrverletzungen, hervorgerufen vom Opfer. Der Angeklagte hatte am ersten Prozesstag behauptet, das Opfer hätte ein Messer dabei gehabt und sei damit in Kampfhaltung auf ihn zugestürmt und hätte ihn umbringen wollen. Zuvor habe das Opfer sogar mit einem Schlagring auf ihn eingeschlagen, ehe er – der Angeklagte – diesen Mann dann zu Boden drücken und entwaffnen konnte. Dabei habe er ihm auch das Messer abgenommen.

Weiterhin Suche nach dem Motiv

Vom Opfer wollen die Polizisten am Tatort erfahren haben, dass der Angeklagte mit dem Messer in der Hand in einer Art japanischen Angriffs mit Stichbewegungen kreuzweise das Messer vor ihm zückte, dann in Richtung Kopf zustach. Die Folgen: Schnitte und Stiche am Hinterkopf und am Auge. Der Angeklagte sei es auch gewesen, der das Messer versteckt in seinem Jackenärmel gehabt habe, bevor er es herauszog und dann benutzte. Und zwar ohne Vorwarnung. Dabei soll der Angeklagte zum Opfer gesagt haben, er werde es töten und diese Tötung mit einem Stich durch das Ohr in dessen Kopf durchführen. Nur durch ein Zurückweichen habe das Opfer dies verhindern können.

Nach wie vor suchen die Stuttgarter Richter nach dem Motiv des Messerangriffs. Die Tatwaffe sei verschwunden, hört man von Ermittlern. Das Opfer hatte zu Protokoll gegeben, dass es an jenem 11. Juli mit einer Freundin in Kirchheim unterwegs war, als man auf den Angeklagten traf. Nach ersten Streitgesprächen hätte der dann plötzlich das Messer aus dem Ärmel gezogen und zugestochen.

Inwieweit die Kopfverletzungen lebensgefährlich beziehungsweise lebensbedrohlich waren, darüber wird am 14. Dezember eine Rechtsmedizinerin Auskunft erteilen. Dann soll das Urteil gesprochen werden. Bernd Winckler