Kirchheim

52-Jähriger terrorisiert die Familie

Gericht Ein in Kirchheim lebender Portugiese bekommt eineinhalb Jahre aufgebrummt, allerdings auf Bewährung.

Kirchheim. Um eine ganze Latte von Straftaten ging es vor der 41. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts gegen einen 52-jährigen Portugiesen, der in einer Kirchheimer Wohngemeinschaft lebt. Mit einem Hammer und Fußtritten schrottete er Fahrzeuge und Terrassentüren, schlug und bedrohte Mitglieder seiner Familie. Die richterliche Folge: Eineinhalb Jahre auf Bewährung.

Die Taten, mit denen sich bereits die Amtsgerichte Kirchheim und Nürtingen beschäftigt hatten, gehen bis in das Jahr 2017 zurück. Denn der Mann soll damals aus Venezuela extra hierher gereist sein, um mit seinen in Kirchheim und Echterdingen lebenden Familienangehörigen „abzurechnen“: Man hätte ihn in früheren Jahren schlecht behandelt und er wollte sich jetzt rächen. Letztlich hatte er dabei einen Sachschaden von nahezu 20 000 Euro verursacht.

Spur der Verwüstung

So habe er am 3. Februar 2017 den BMW eines Verwandten in Leinfelden-Echterdingen mit Fußtritten und dem Abreißen der Außenspiegel schwer beschädigt. Kurz danach schlug der 52-Jährige noch auf den Peugeot seines Bruders ein und sorgte für einen Totalschaden. Damit nicht genug: Er soll den Bruder und andere Familienangehörige bis in deren Wohnungen verfolgt, dann durch Tritte und Schläge mehrere Glasscheiben und Rollläden zerstört haben. Allein hier sei ein Schaden in Höhe von 11 300 Euro entstanden.

Danach habe er zwei abgestellter Motorräder mit dem Hammer sowie durch Tritte unbrauchbar gemacht und weitere Schäden in Höhe von 1600 Euro verursacht. In einem Fall soll er auf einen seiner Verwandten eingeschlagen und diesen verletzt haben.

Am Nachmittag des 26. Februar wurde er gestellt, nachdem er sich durch einen Tritt gegen die Terrassentür des Hauses seines Bruders Zutritt in die Wohnung verschaffte und dort den Kühlschrank leerte. Er habe „Hunger“ gehabt, sagte er später der Polizei. Zudem wirft ihm die Staatsanwaltschaft noch vor, in der Wohnanlage in Kirchheim, in die er als Obdachloser eingewiesen war, mehrere Mitbewohner auf das übelste beleidigt zu haben. Gegen das hatte das Amtsgericht Nürtingen bereits im letzten Jahr eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verhängt, wogegen er allerdings in Berufung ging, da er seine Unschuld beteuerte.

Mit der Unschuldsmasche kam der 52-Jährige jetzt allerdings vor den Stuttgarter Berufungsrichtern nicht durch. Die 18 Monate Haft wegen versuchter Körperverletzung, versuchten Wohnungseinbruchs, Beleidigung und Sachbeschädigung wurden zur Bewährung ausgesetzt.Bernd Winckler