Kirchheim

Alkohol soll schuld sein am Messerstich

Prozess Asylbewerber kann sich die Tat nicht erklären, ist aber Wiederholungstäter.

Gericht
Symbolbild

Kirchheim. Im Jahre 2015 kommt ein heute 32-jähriger Mann aus Kamerun nach einer über dreijährigen Reise als Asylsuchender nach Deutschland, wird hier mehrfach wegen alkoholbedingter Ausraster straffällig - und soll am frühen Morgen des 6. Juni dieses Jahres in Kirchheim grundlos einen Landsmann mit einem Messer niedergestochen haben. Vor der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts macht der 32-Jährige den Alkohol verantwortlich.

Täglich fünf Flaschen Bier, dazu drei Mal wöchentlich eine Flasche Whisky, so beschrieb der 32-Jährige vor den Stuttgarter Richtern seinen Alkoholkonsum. Das habe er mit den 350 Euro, die er monatlich als Sozial-Zuwendung bekommen hatte, finanzieren können, wobei er bei intensiver Nachfrage bemerkte, dass er die Flasche Whisky für sechs Euro eingekauft habe. Schließlich stellte sich heraus, dass es eher ein Billig-Weinbrand war.

In einem solch angetrunkenen Zustand soll er laut der Anklagen früh morgens in der Flüchtlingsunterkunft in Kirchheim ein Messer mit zehn Zentimeter langer Klinge aus der Küche der Unterkunft genommen und damit auf den zufällig anwesenden Landsmann - ebenfalls ein Asylanwärter - eingestochen haben.

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Beiden zuerst einen verbalen Streit geführt hatten, ehe der Angeklagte seinem Gegenüber plötzlich in den Mittelbauch gestochen habe. Dabei verletzte er beim Opfer den Dünndarm, sodass eine sofortige Not-Operation im Klinikum Göppingen nötig war. Nach elf Tagen stationärem Aufenthalt wurde der Verletzte, der sich nicht in akuter Lebensgefahr befunden habe, wieder entlassen.

15 Jahre Haft drohen

Die Anklage geht von einem versuchten Tötungsdelikt aus - versuchter Totschlag, der mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Beide Männer, Angeklagter und Opfer, saßen sich jetzt im Stuttgarter Gerichtssaal gegenüber. Angesichts der auch in der Landeshauptstadt risikoreichen Covid-Pandemie musste in den Gerichtssälen Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Um festzustellen, wie hoch bei dem Angeklagten zur Tatzeit der Alkoholspiegel gewesen war, hatte die Schwurgerichtskammer einen psychiatrischen Sachverständigen eingeschaltet. Gemessen wurden bei dem Beschuldigten kurz nach seiner Festnahme am 6. Juni 1,4 Promille. Die Aussage des täglichen Bier- und Whisky-Konsums nahmen die Richter dabei nicht so ernst. Der ­Angeklagte konnte sich den Messereinsatz nicht erklären, musste aber nach Rückfragen zugeben, dass er bereits vorher wegen Körperverletzung mit der Jus­tiz zu tun hatte: Erst vor einem guten Jahr bekam er vom Amtsgericht Stutt­gart eine sechsmonatige Haftstrafe verordnet, ausgesetzt zur Bewährung. Monate später wurde gegen ihn ebenfalls wegen Körperverletzung ein Strafbefehl erlassen. Alle Taten sollen in angetrunkenem Zustand geschehen sein.

Den Strafbefehl hatte er nicht bezahlt und musste die Tagessätze deshalb absitzen. Insgesamt war der Angeklagte seit seinem Aufenthalt in Deutschland drei Mal in Gefängnissen. Nachdem er jetzt durch den Kirchheimer Messerstich auch noch gegen Bewährungsauflagen verstoßen hat, muss er wohl neben einer Haftstrafe wegen Totschlagversuchs auch noch weitere sechs Monate verbüßen. Seine Flucht aus Kamerun erklärte der 32-Jährige mit den dort herrschenden politischen Zuständen. Seine Eltern seien verstorben, er selbst habe Abitur und ein angefangenes Marketing-Studium hinter sich, als er dann im Jahre 2012 das Land verließ und über Marokko, Türkei, Bulgarien, Griechenland und Österreich nach Deutschland kam. Deutschland habe ihn schon seit seiner Kindheit fasziniert. Der Prozess ist auf vier Tage angesetzt. Ein Urteil soll am 9. November gesprochen werden. Bernd Winckler