Kirchheim

Angeklagter gilt als schuldunfähig

Prozess Der 19-Jährige, der in der Kirchheimer Medius-Klinik einen Pfleger mit dem Messer attackiert hat, muss in die Psychiatrie.

In der Kirchheimer Medius-Klinik hat der Angeklagte einen Pfleger ttackiert. Foto: Carsten Riedl
In der Kirchheimer Medius-Klinik hat der Angeklagte einen Pfleger ttackiert. Foto: Carsten Riedl

Kirchheim. Der 19-Jährige, der in der Kirchheimer Medius-Klinik mit einem Messer einen Pfleger attackierte und andere Mitarbeiter bedroht hat, muss für unbestimmte Zeit in eine psychiatrische Anstalt. Dies hat das Stuttgarter Landgericht im Urteil verkündet und zudem betont, dass der aus Somalia stammende Mann mit seiner psychischen Krankheit eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

Schneller als geplant hat die Strafkammer den Fall, bei dem eigentlich erst für den heutigen Mittwoch ein Urteil vorgesehen war, beenden können. Die Richter folgten in ihrer Entscheidung den Feststellungen eines psychiatrischen Sachverständigen, der den jungen Mann nicht nur untersucht und begutachtet hatte, sondern ihn auch während des dreitägigen Prozesses beobachtete. Dabei wurde klar, dass der Angeklagte im Sinne des Strafrechts schuldunfähig ist und daher auch wegen der Messerattacke nicht bestraft werden kann.

Der Somalier befand sich seit 2015 mit dem Duldungsstatus in einer Kirchheimer Flüchtlingsunterkunft. Nachdem er dort zunächst unauffällig lebte, dann aber plötzlich sein Wesen veränderte, landete er zur Behandlung in der psychiatrischen Abteilung der Medius-Klinik. Dort geschah dann am Nachmittag des 17. April dieses Jahres der Vorfall, bei dem der 19-Jährige mit einem ungeschliffenen und rund zulaufenden Messer einen der Pfleger attackierte und in den Lendenbereich des Mannes stach - allerdings ohne nennenswerte Verletzungen hervorzurufen.

Angeklagtem fehlen Erinnerungen

Der Beschuldigte hat allerdings noch weitere Vorfälle auf dem Kerbholz, wie aggressives Verhalten in einem Handyladen, Gewaltandrohungen in der Klinik und Schläge gegen eine Krankenschwester. All dies begründet laut Gutachter einen schweren psychischen Defekt. In diesem Zustand habe der junge Somalier keine Einsicht mehr, sich über das strafrechtliche Tun Gedanken zu machen. Vor Gericht hatte er zudem keinerlei Erinnerungen mehr an die Vorfälle, beziehungsweise stritt alle Vorwürfe ab.

Wie lange er nun in der geschlossenen Psychiatrie bleiben muss, darüber entscheiden die Ärzte. Bernd Winckler