Kirchheim

Angeklagter kann sich nicht erinnern

Prozess Seit gestern steht ein 19-jähriger Somalier vor Gericht, der in der Medius-Klinik mehrmals auf einen Pfleger eingestochen hat.

Symbolbild

Kirchheim. Aus welchen Motiven heraus hat ein 19-jähriger Somalier am Nachmittag des 17. April in der psychiatrischen Abteilung der Kirchheimer Medius-Klinik mit einem Messer rund zehn Mal auf einen 45-jährigen Pfleger eingestochen? - Dieser Frage gehen nun die Richter des Stuttgarter Landgerichts nach. Der Vorwurf gegen den Angeklagten: versuchter Totschlag im Zustand einer psychischen Erkrankung.

Der Angeklagte, der seit Anfang 2016 in Kirchheim lebt, genießt den „Flüchtlings-Schutzzustand“ als Duldung. Er macht hier einen Sprachkurs und geht in die Schöllkopf-Schule, bricht aber beides nach einem Jahr ab. Kurz darauf landet er in der Medius-Klinik in Kirchheim, weil er plötzlich behauptet, man habe ihm seine Stimme geraubt. Die Ärzte stellen eine psychische Krankheit fest. In der Klinik reißt er einen Feuerlöscher aus der Wand, schlägt einer Krankenschwester mit der Faust ins Gesicht und haut die Spitze eines Messers mehrfach auf eine Tischplatte. Er nimmt keine Nahrung mehr auf, stellt das Reden ein und bewegt sich nur noch im Zeitlupentempo.

Dann der Vorfall vom 17. April dieses Jahres: An jenem Mittwoch bekommt er Streit mit einem der Krankenpfleger. Daraufhin greift der Angeklagte zu einem Messer mit einer 30 Zentimeter langen Klinge und sticht damit rund zehn Mal auf den Mann ein. Da das Messer aber keine Spitze, sondern einen runden Abschluss besitzt und das Opfer einen dicken Pulli trägt, sind die Verletzungen nicht lebensgefährlich. Dennoch, so der Vorwurf des Staatsanwalts, habe der Somalier den Tod des Pflegers billigend in Kauf genommen.

Vor den Richtern gibt der Angeklagte zu Protokoll, dass er vom Vorfall nichts mehr weiß. Seine vorherige Aussage, man hätte ihm die Stimme weggenommen und dass er in der Klinik die Frau geschlagen und einen Feuerlöscher aus der Wand gerissen habe, stimme hingegen nicht. Auch die Messerstiche auf die Tischplatte bestreitet er.

Für die Ermittlungsbehörde gilt der 19-Jährige als Gefahr für die Allgemeinheit und soll in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden. Diese „Gefahr“ wurde jedoch am gestrigen ersten Verhandlungstag relativiert: Die Handfesseln wurden ihm abgenommen. Man käme mit ihm gut zurecht, sagt der Pfleger, der ihn aus der Psychiatrie Weissenau, in der der Täter derzeit untergebracht ist, nach Stuttgart brachte. Ein Sachverständiger soll nun feststellen, ob eine Haftstrafe oder die Einweisung in die Psychiatrie infrage kommt. Bernd Winckler