Kirchheim

Angeklagter muss wohl in psychiatrische Anstalt

Mordprozess Kirchheimer Brandstifter ist wahrscheinlich schuldunfähig. Urteil wird für Dienstag erwartet.

Die Feuerwehr war beim Brand im Januar schnell vor Ort.Foto: SDMG
Die Feuerwehr war beim Brand im Januar schnell vor Ort.Foto: SDMG

Kirchheim. Ist der 25-Jährige psychisch so schwer krank, dass er strafrechtlich gesehen schuldunfähig ist? Oder muss er wegen Mordes lebenslang hinter Gitter? Mit dieser Frage beschäftigte sich die Schwurgerichtskammer am Stuttgarter Landgericht auch am gestrigen zweiten Verhandlungstag. Indes hat die Anklage die Einweisung des Angeklagten in eine psychiatrische Anstalt beantragt. Am frühen Morgen des 20. Januar dieses Jahres hatte der Mann auf der Station 44 in der Kirchheimer Medius-Klinik drei Betten angezündet, wobei ein 69-jähriger gehbehinderter Patient ums Leben kam.

Der jetzt wegen heimtückischen Mordes angeklagte 25-Jährige soll sich während der Tat im Zustand einer schweren paranoiden Schizophrenie befunden haben. Nach vorläufiger Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters soll der Mann infolge der Krankheit schuldunfähig sein, müsse daher zur Sicherung der Allgemeinheit in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden, statt in eine Gefängniszelle. Wie Zeugen und Ärzte berichten, sei er äußerst aggressiv, habe Angst vor der Nahrung, die angeblich vergiftet sei - und er höre fremde Stimmen, die ihm Befehle erteilen: Unter anderem solle er sich laut den Stimmen selbst und auch andere Menschen umbringen. Nach seiner Aufnahme in der Kirchheimer Klinik habe er vor allem weibliches Personal beleidigt und sexuell belästigt. Er habe geäußert, dass er den Ehemann einer Frau beseitigen werde. Und nach dem Wissen eines Pflegers soll der Beschuldigte sich auch einmal in das Bett einer Patientin gelegt haben.

All dies könne darauf hindeuten, dass es sich bei dem Anzünden der drei Betten zwar um eine schwere Brandstiftung mit einem heimtückischen Mord, ausgeführt durch gemeingefährliche Mittel, handeln könne, für die die Stuttgarter Richter aber keine Strafe verhängen dürfen. Die Allgemeinheit vor dem 25-Jährigen zu schützen, erfordere aber dessen Einweisung in eine geschlossene Einrichtung. Das Opfer hatte trotz raschen Eingreifens der Wehren mehrerer umliegender Gemeinden keine Chance zur Eigenrettung gehabt. Der Mann sei wegen seiner schweren Gehbehinderung nicht einmal in der Lage gewesen, selbst aufzustehen, gab der Gutachter zu Protokoll.

Die Stuttgarter Richter haben gestern die Beweisaufnahme beendet. Der Staatsanwalt nimmt das Gutachten zum Anlass, die Unterbringung des 25-Jährigen in die Psychiatrie zu beantragen. Grund: Er gilt als schuldunfähig. Am Dienstag nächster Woche wollen die Richter der Strafkammer dann ihre Entscheidung verkünden. Bernd Winckler