Kirchheim

Antragsfrist für Zuschüsse läuft

Förderung Einrichtungen aus den Bereichen ­Kultur, Bildung, Sport und So­ziales können sich um ­Gel­der für 2022 bewerben.

Kirchheim. Seit 2016 werden in Kirchheim Anträge auf Zuschüsse in den Bereichen Kultur, Sport, Soziales und Bildung zentral von der Stadtverwaltung Kirchheim gestellt.

Anträge einreichen können zum Beispiel Kirchen, Kindertageseinrichtungen, Vereine, Organisationen, Jugendarbeitsstellen oder Träger der Altenhilfe, wenn es sich um einen Zuschuss mit jährlicher Bewilligung oder einen einmaligen Projektzuschuss für das Jahr 2022 handelt. Regelzuschüsse, die durch einen Gemeinderatsbeschluss festgelegt sind, fallen nur unter die zentrale Antragstellung, wenn der Zuschussempfänger eine Änderung anstrebt.

Pro Bereich gibt es auf der Homepage der Stadt jeweils ein eigenes Formular, das unter www.kirchheim-teck.de/formulare heruntergeladen und ausgefüllt werden kann. Für Zuschüsse im Jahr 2022 müssen Antragsteller die Formulare bis zum 15. Februar 2021 per E-Mail an zuschussantraege-sks@kirchheim-teck.de senden. Sie werden dem Gemeinderat im Frühjahr 2021 zur Entscheidung vorgelegt.

Rückfragen bei der Stadtverwaltung beantworten: für den Bereich Kultur Dr. Frank Bauer unter der Telefonnummer 0 70 21/50 25 71, für den Bereich Bildung und Sport Michaela Göhler-Bald unter 0 70 21/50 24 98, für den Bereich Soziales Brigitte Hartmann-Theel unter 0 70 21/50 23 46.pm