Kirchheim

Arbeitgeber muss melden

Job Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen Behinderte beschäftigen.

Kreis Esslingen. Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitern müssen mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze an schwerbehinderte Menschen vergeben.

Entsprechende Betriebe und Verwaltungen erhalten von der Arbeitsagentur Göppingen Anfang Januar die Meldevordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm „Rehadat-Elan“ auf CD zugesandt. Meldepflicht besteht unabhängig von einer schriftlichen Aufforderung.

Arbeitgeber können sich unter der Nummer 0 71 61/9 77 03 33 melden. Bis zum Ende der Meldefrist am 31. März erhalten Arbeitgeber werktags zwischen 9.30 und 11.30 Uhr entsprechende Auskunft und Unterstützung beim Ausfüllen der Unterlagen. Die gesetzlich vorgegebene Meldefrist kann nicht verlängert werden. Unvollständige oder verspätete Meldungen werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet. pm