Kirchheim

Auf die Merkzeichen kommt es an

Merkzeichen: Entscheidend beim Schwerbehindertenausweis sind die sogenannten Merkzeichen. Am häufigsten ist das Merkzeichen G, es steht für „gehbehindert“. Weit seltener, aber am begehrtesten ist das Merkzeichen aG, für „außergewöhnlich gehbehindert“. Es ist im Landkreis auf etwa jedem elften gültigen Ausweis zu finden. Parkplakette: Mit dem Merkzeichen aG kann bei den Straßenverkehrsbehörden die blaue Parkplakette beantragt werden. Auch Blinde mit dem Merkzeichen Bl erhalten diese Parkplakette. Sie ist hilfreich, wenn Blinde gefahren werden. Begleitperson: Knapp jeder vierte Behindertenausweis trägt das Merkzeichen B. Mit ihm kann der Inhaber in öffentlichen Verkehrsmitteln, auch im Bahn-Fernverkehr und eventuell bei Inlandsflügen deutscher Fluggesellschaften kostenlos eine Begleitperson mitnehmen. Gl steht für gehörlos, H für hilflos. Das Merkzeichen RF bringt eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags. Kaum noch vorhanden ist die Erlaubnis für Schwerkriegsbeschädigte, in der Bahn die Erste Klasse zu benutzen. Prüfung: „Wir prüfen alle Merkzeichen, nicht nur die beantragten“, sagt Alexander Seitz vom Landratsamt.Ein Großteil derer, die für einen Eigenanteil von 80 Euro pro Jahr oder 40 Euro im Halbjahr eine Wertmarke für den öffentlichen Nahverkehr erwerben, hat das Merkzeichen G. ALG-II-Empfänger mit Merkzeichen G, Blinde und Hilflose erhalten diese Wertmarke ohne Eigenanteil. Sie gilt im Nahverkehr bundesweit.pd