Kirchheim
Autodiebin zu acht Monaten Haft verurteilt

Justiz Im Revisionsverfahren gegen eine 24-Jährige wurde die Haftstrafe etwas und die Geld­strafe deutlich reduziert.

Kirchheim. Vier Vorstrafen einschlägiger Art, drei Kaufhaus-Diebstähle, einmal Betrug: Und nun ist sie wieder rückfällig geworden. Eine 24-jährige Praktikantin im Pflegebereich musste sich am Stuttgarter Landgericht erneut wegen Diebstahls und wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahr­erlaubnis verantworten.

Das Fahrzeug, mit dem die junge Frau im Spätsommer 2022 in Kirchheim unterwegs war, hatte sie gestohlen. Und zwar von einem Bekannten, bei dem sie sich heimlich die Fahrzeugschlüssel besorgte und dann mit dem Auto verschwand. So steht es in einem erst­instanzlichen Urteil des Amtsgerichts Kirchheim, gegen das die Frau Berufung eingelegt hatte. Das damalige Urteil: neun Monate Haft. Nicht nur der Diebstahl des Fahrzeugs und das Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde ihr vorgeworfen, sondern auch noch eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Sie wurde am 28. Juli 2022, also zwei Tage nach dem Diebstahl, zuerst auf der Landesstraße 1201 bei Hochdorf mit weit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Zwei weitere Tage später wurde sie auf der Bundesstraße bei Unterlenningen nochmals erwischt. Allein für diese Fahrten setzte es drei Monate Haft. Zusammen somit insgesamt neun Monate, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurden, plus Geldbuße von 2000 Euro.

Enorme Rückfallquote

In der jetzigen Berufungsverhandlung am Stuttgarter Landgericht stellte sich heraus, dass die Angeklagte zwar 2020 versucht hatte, die Führerscheinprüfung abzulegen, aber: Sie hatte lediglich die praktische Prüfung „gut hinbekommen“, wie sie dem Richter sagte. An der Theorie sei sie jedoch gescheitert. Sie habe gewusst, dass sie ohne die Fahr­erlaubnis nicht fahren dürfe, räumte sie gestern kleinlaut vor dem Richter der 38. Strafkammer ein.

Ihrem Antrag auf Abmilderung der vom Kirchheimer Gericht verhängten neun Monate Haft wurde jetzt am Landgericht stattgegeben: Statt neun nur noch acht Monate, ebenfalls mit Bewährung. Der Staatsanwalt hatte ausdrücklich auf die Vorstrafen der Frau hingewiesen und deren „enorme Rückfallgeschwindigkeit“ hervorgehoben. Die 2000 Euro Geldauflage wurde gestrichen, da die Frau als Pflegekraft nur 600 Euro verdiene und aus anderen Gerichtsurteilen noch 14 000 Euro Schulden habe.

Sollte sie erneut straffällig werden, dann werde die Bewährung widerrufen und sie müsse die acht Monate absitzen, so die richterliche Belehrung nach dem neuen Urteil. Der Prozess hat wieder einmal gezeigt, dass auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen durchaus Freiheitsstrafen möglich sind. Bernd Winckler