Kirchheim

Bei der Kündigung gibt es Ausnahmen

Gesetz Wohnen Mieter und Vermieter unter einem Dach, kann der Vermieter vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Symbolbild.

Region. Mietern, die die Miete pünktlich zahlen und die Regeln des Mietvertrages einhalten, kann nur in Ausnahmefällen gekündigt werden. Wenn der Vermieter aber selbst in die Wohnung ziehen möchte, kann er ihm wegen Eigenbedarf kündigen. Doch laut dem Deutschen Mieterbund Esslingen-Göppingen gibt es hier eine wichtige Ausnahme: Wohnen Mieter und Vermieter unter einem Dach in einem Einfamilien- oder Zweifamilienhaus, kann der Vermieter kündigen, ohne einen Kündigungsgrund zu haben - also grundlos.

Hintergrund dieses Sonderkündigungsrechts ist die besondere Wohnsituation von Mietern und Vermietern, die in enger Tuchfühlung zusammenleben. Hat der Mieter allerdings eine Wohnung in einem Haus mit drei Wohneinheiten angemietet, hat der Vermieter kein Sonderkündigungsrecht. Auch dann nicht, so der Deutsche Mieterbund Esslingen-Göppingen, wenn er zwei Wohnungen zu einer zusammenlegt.

Wehren mit der Sozialklausel

Beruft sich der Vermieter auf sein Sonderkündigungsrecht, verlängert sich die Kündigungsfrist für den Mieter um drei Monate. Bei einer Mietdauer von bis zu fünf Jahren hat der Vermieter dann eine Kündigungsfrist von sechs statt drei Monaten einzuhalten. Außerdem können sich Mieter gegen die Kündigung des Vermieters mit der sogenannten Sozialklausel wehren. Damit berufen sie sich auf Härtegründe wie Krankheit, hohes Alter oder fehlender Ersatzwohnraum. pm