Kirchheim
Betrüger muss einsitzen

Prozess Gegen den Kirchheimer Druckunternehmer wurde eine Haftstrafe von drei Jahren und sieben Monaten verhängt.

Kirchheim. Ein enttäuschtes Gesicht gab’s gestern auf der Anklagebank der Großen Wirtschaftsstrafkammer am Stuttgarter Landgericht. Der 57-jährige Ex-Geschäftsführer dreier Filialen eines Textildruckbetriebs in Kirchheim, Lenningen und Weilheim wurde nach dreimonatigem Prozess wegen Betrugs in drei Fällen sowie der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung zu drei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Die erhoffte Strafaussetzung zur Bewährung wurde versagt.

Bis zuletzt hatte der 57-Jährige in seinem seit dem 10. Januar laufenden Verfahren geglaubt, noch mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe davonzukommen. Dem 57-Jährigen war vorgeworfen worden, in den Jahren 2017 und 2018 mit seiner Firma Darlehen erschwindelt zu haben und die Beträge seiner Geldgeber zur Rettung seines finanziell maroden Betriebs privat verbraucht zu haben.

Geschäfte wurden erfunden, sagte die Staatsanwältin. Mehrere hunderttausend Euro Firmengeld habe er anderweitig verbraucht. Es sei Betrug in besonders schweren Fällen gewesen, so der Tenor der Anklägerin. Doch so weit gingen die Richter dann doch nicht.

Allerdings wog erschwerend gegen den Angeklagten wohl auch seine Vorstrafenliste: Falschgeldbesitz, Betrug, Vorenthalten von Arbeitgeber-Anteilen, Verkehrsvergehen – acht solcher Verurteilungen wurden gestern verlesen. Da sei eine Bewährung nicht mehr drin, meinte die Anklägerin. Der noch auf freiem Fuß befindliche Angeklagte muss also demnächst mit seiner Einberufung zum Strafantritt der verhängten drei Jahre und sieben Monate rechnen. Lediglich einen Monat davon schenkte ihm das Gericht wegen der behördlich verursachten allzu langen „rechtsstaatlichen Verfahrensverzögerung“. Bernd Winckler