Kirchheim
Betrugsprozess: Vieles bleibt nebulös und im Dunkeln

Justiz Im Druckfirma-Betrugsprozess wurden Zeugen vernommen. Für den Insolvenzverwalter war viel nicht aufklärbar.

Kirchheim/Lenningen. In dem Betrugsprozess gegen den letzten Angeklagten, den einstigen Geschäftsführer des vor sieben Jahren in Lenningen gegründeten Druckunternehmens, sind nahezu alle Beweismittel ausgeschöpft. Dennoch wollten und wollen die Richter der Stuttgarter Wirtschaftsstrafkammer noch einige Zeugen zu dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung und Gläubiger-Begünstigung vernehmen.

Auftrag von Adidas platzte

Der Hauptsachbearbeiter der polizeilichen Wirtschaftsabteilung hatte in jedem Fall sehr gute Arbeit geleistet, wovon sich die Richter am Stuttgarter Landgericht jetzt nach seiner Vernehmung überzeugen konnten. Der Zeuge hatte die Gesellschaftsverhältnisse des inzwischen insolventen Unternehmens mit Sitzen in Lenningen, Kirchheim und zeitweise auch in Weilheim unter die Lupe genommen, hatte zahlreiche Aktenbündel gesichtet und gelesen, digitale Mitteilungen und gespeicherte Daten aufgearbeitet und der Schwerpunktstaatsanwaltschaft vorgelegt. Dabei hatte der Zeuge auch die Feststellung getroffen, dass das Unternehmen des 57-jährigen Ex-Geschäftsführers kurz vor dem Untergang mit der Weltfirma Adidas ins Geschäft kommen wollte.

Doch das sei schlicht an den von Adidas geforderten Qualitätsstandards gescheitert: „Das Angebot entsprach nicht den gestellten Forderungen“, lautete ein Eintrag in den Büchern. Zudem stellte der Zeuge auch fest, dass Lieferanten, die dem Unternehmen Geräte und Maschinen lieferten, auf den Kos­ten sitzen blieben.

Kaum Einsicht in Unterlagen

Ähnliches schilderte jetzt im Zeugenstand auch der Insolvenzverwalter. Der Jurist, der im Jahre 2018 die Insolvenz des Angeklagten verwaltete, hatte demnach kaum Einsicht in die geforderten Unterlagen bekommen. Er habe alles beim Angeklagten selbst erfragen müssen. Druckmaschinen seien vorhanden gewesen, jedoch keine Aufträge. Auch verschiedene finanzielle Ansprüche von Schuldnern seien letztlich gar nicht aufklärbar gewesen, sagte der Insolvenzverwalter.

Wann genau das Verfahren nun gegen den 57-jährigen Angeklagten zu Ende geht, ist noch offen. Nach dem Plan des Gerichts soll am 22. März ein Urteil gefällt werden.

Ob der Angeklagte dabei eine Bewährungsstrafe erhält, ist ebenfalls offen – er befindet sich auf freiem Fuß. Das Strafverfahren gegen seine früheren Mitangeklagten, darunter seinen Esslinger Steuerberater, hat das Gericht inzwischen gegen Geldauflagen eingestellt. Bernd Winckler