Freizeit Der Bikepark sowie Bolzplätze und Sportanlagen in Kirchheim können auch während des Lockdowns genutzt werden - allerdings unter bestimmten Voraussetzungen. Erlaubt ist die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen laut Corona-Verordnung, wenn dort Freizeit- und Amateur-Individualsport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushaltes betrieben wird. Auf dem Bike- und Skatepark betreuen die Mitarbeiter des Mehrgenerationenhauses Linde von Montag bis Sonntag zwischen 14 und 17 Uhr die Nutzung und achten auf die Einhaltung der Regeln. pm