Kirchheim

Bis 7 Uhr müssen Wege geräumt sein

Winterdienst In Anwohner­straßen müssen Anlieger bei Eis und Schnee für ein sicheres Passieren der Geh- und Radwege sorgen.

Kirchheim. Nasses Laub im Herbst oder Eis und Schnee im Winter sind gefährlich für Fußgänger und für Radfahrer. In Anwohnerstraßen müssen Anlieger, also Eigentümer, Pächter, Vermieter oder je nach Mietvertrag auch die Mieter selbst, für ein sicheres Passieren der angrenzenden Geh- und Radwege sorgen. Darauf weist die Stadt Kirchheim in einer Pressemitteilung hin. Nur zu streuen reicht dabei nicht, das Reinigen und Schneeräumen gehört auch dazu. Auf Gehwegen und gemeinsamen Fuß- und Radwegen, so die Stadtverwaltung, muss so geräumt und gestreut werden, dass für Fußgänger ein gegenseitiges Begegnen möglich ist.

Gibt es keinen Gehweg, so gilt nach der Satzung der Stadt Kirchheim eine Räum- und Streupflicht für die seitliche Fläche am Rande der Fahrbahn in einer Breite von zwei Metern. Diese Regelung trifft, so die Ordnungsabteilung der Stadtverwaltung, auch für verkehrsberuhigte Bereiche und Fußgängerzonen zu.

An Werktagen müssen die Gehwege montags bis freitags bis spätestens 7 Uhr, samstags bis spätestens 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr frei sein.

Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Glätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen oder zu streuen. Diese Pflicht endet um 20 Uhr. Wer der Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, kann mit einer Geldbuße bestraft werden und muss im Falle einer Verletzung mit hohen Schadenersatzansprüchen rechnen. Beim Streuen muss Material wie Sand oder Splitt verwendet werden. Salz darf nur ausnahmsweise bei ex­tremen Wetterlagen wie überfrierendem Regen verwendet werden.pm