Kirchheim

Brand im „Las Vegas“ vor Gericht

Staatsanwaltschaft wirft besonders schwere Brandstiftung vor

Vor dem Stuttgarter Landgericht hat gestern der Prozess gegen eine 43-jährige frühere Beschäftigte einer Kirchheimer Spielhalle begonnen.

BERND WINCKLER

Kirchheim/Stuttgart. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die jetzt angeklagte Frau in den frühen Sonntagmorgenstunden des 29. Novembers vergangenen Jahres etwa gegen 4 Uhr an verschiedenen Stellen der Spielhalle mittels Papier-Brandbeschleunigern das Feuer legte. So zum Beispiel an der Kaffeemaschine und an einem Sicherungskasten. Dabei ist trotz rascher Löschung durch die Feuerwehr dennoch ein beträchtlicher Schaden in Höhe von 85 000 Euro entstanden, auch durch das Löschwasser. Bei der Brandlegung habe die Frau billigend in Kauf genommen, dass vier im Obergeschoss wohnende Personen zu Tode kommen könnten.

Zunächst waren die Brandermittler der Kriminaltechnik davon ausgegangen, dass ein technischer Defekt an der Stromversorgung als Brandursache infrage kommt. Allerdings ergaben sich schnell gewisse Ungereimtheiten, vor allem deshalb, weil das Feuer gleichzeitig an verschiedenen Stellen ausgebrochen war. Dann wurden die Papierschnipsel entdeckt, die bei dem Feuer nicht ganz vernichtet wurden und die jeweils an den verschiedenen Stellen platziert waren. Nach umfangreichen Vernehmungen aller Bediensteten der Spielhalle hatte sich dann schnell herausgestellt, dass die jetzige Angeklagte die Letzte war, die das Gebäude verließ. Offenbar nachdem sie das Feuer entfacht hatte. Zehn Tage danach wurde sie festgenommen.

Ihr unterstellt die Staatsanwaltschaft nicht nur eine versuchte besonders schwere Brandstiftung, sondern auch versuchten Mord. Immerhin handelt es sich bei dem Gebäudekomplex um ein gemischt nutzbares Mehrfamilienhaus, in dem um diese Zeit noch vier ahnungslose Bewohner schliefen. Diese Bewohner befanden sich bei dem Feuer in Todesgefahr. Die Anklage nennt als mordqualifizierten Grund: Heimtücke und Verdeckung einer anderen Straftat. Verletzt wurde durch das Feuer und den Rauch niemand, da durch die Rauch-Warnanlage die Betroffenen rasch ins Freie flüchten konnten. Durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr sei ein Vollbrand verhindert worden, heißt es in der Anklageschrift.

Die angeklagte Frau soll bereits Wochen vorher als Bedienstete der Spielhalle, und zuständig für das Auffüllen der Geldautomaten, mehrfach heimlich Bargeldbeträge an sich genommen haben. Neun Fälle listet die Staatsanwältin gegen sie jetzt auf, Beträge zwischen 100 und 300 Euro. Es soll sich um einen Gesamtbetrag von 1 850 Euro handeln, den sie offensichtlich zur Abdeckung ihrer Schulden verwendete. Die Anklage geht hier von einer mehrfachen veruntreuenden Unterschlagung aus.

Am gestrigen ersten Verhandlungstag vor der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts wurde zunächst nur die Anklageschrift verlesen und die Sache dann auf den 13. Juni vertagt. Grund: Der psychiatrische Gutachter, welcher die Schuldfähigkeit der 43-jährigen Beschuldigten feststellen muss, hatte andere Termine und ist erst am nächsten Prozesstag präsent. Ebenso sind auch gestern noch keine Zeugen vernommen worden. Auch dies soll erst am 13. Juni erfolgen, nachdem die Angeklagte selbst ihre Angaben gemacht hat.