Kirchheim

Brandheißes Vergnügen

Kirchheimer Feuerwehr gibt Tipps für eine ungetrübte Grillsaison

Kaum steigen die Temperaturen wird auf Terrasse, Balkon oder im Garten der Grill angeheizt. Jährlich ereignen sich dabei rund 4 000 Unfälle.

Wer grillen will, sollte sich Zeit nehmen und keinesfalls zu Spiritus, Benzin oder Petroleum greifen. Fotos: Thomas Skalak¿/¿Dan
Wer grillen will, sollte sich Zeit nehmen und keinesfalls zu Spiritus, Benzin oder Petroleum greifen. Fotos: Thomas Skalak¿/¿Daniela Haußmann

Kirchheim. Erst marinieren, dann therapieren – so muss das kulinarische Spiel mit dem Feuer nicht enden. Wer grillen will, sollte sich Zeit nehmen. Mit Brandbeschleunigern wie Spiritus, Benzin oder Petroleum zu hantieren, ist laut Michael Briki von der Freiwilligen Feuerwehr Kirchheim enorm gefährlich. „Verdunsten diese Brennstoffe, entsteht ein hochexplosives, brennbares Gas-Luft-Gemisch in Form einer Glocke“, berichtet der stellvertretende Stadtbrandmeister. „Wird das Gemisch entzündet, kann das schwere Brandverletzungen nach sich ziehen.“ Roland Schultheiß empfiehlt deshalb, zu festen Anzündhilfen zu greifen, die von einer anerkannten Prüfstelle getestet und als sicher eingestuft wurden. „Mit einem Kohlestarter lässt sich das Feuer sicher in Gang setzen“, so Schultheiß weiter.

Der Stadtbrandmeister rät dringend davon ab, flüssige Grillanzünder in einen bereits entzündeten Grill zu spritzen. „Durch einen Flammenrückschlag kann sich der ganze Flascheninhalt explosionsartig entzünden“, so Schultheiß. Wer seinen Grill aufstellt, sollte darauf achten, dass er einen festen Stand hat. Außerdem sollten sich in einem Radius von vier bis fünf Metern dem Experten zufolge keine brennbaren Gegenstände wie Sonnenschirme, Gartenmöbel oder Holzwände befinden. Wichtig ist auch, auf die Windrichtung zu achten, um Funkenflug zu vermeiden. Beim Gasgrill kommt hinzu, dass die Flamme bei starkem Wind erlöschen kann und unkontrolliert Gas ausströmt.

Um für den Ernstfall gewappnet zu sein, rät Michael Briki, beim Grillen stets Löschdecke, Pulverlöscher und einen Eimer Sand in Griffweite zu platzieren. Ein außer Kontrolle geratenes Kohlegrillfeuer sollte Briki zufolge nicht mit Wasser gelöscht werden. „Die lodernden Flammen haben eine Temperatur von etwa 800 Grad, Glut und Rost erhitzen sich auf circa 500 Grad und das Metallgehäuse auf rund 400 Grad“, sagt Briki. Das Wasser ist wesentlich kälter. Durch den großen Temperaturunterschied verdampft es rasant, und der heiße Dampf kann die Haut verbrühen. Feuerlöscher, bei denen Wasser Bestandteil des Löschmittels ist, sind daher ungeeignet. „Ein Pulverlöscher ist hier die bessere Wahl. Das gilt auch mit Blick auf die beim Grillen eingesetzten Schalen, in denen Fett aufgefangen wird“, betont er. Wer hier mit Wasser löscht, riskiert eine Fettexplosion.

Wer sich beim Grillvergnügen Verbrennungen zuzieht, sollte diese mit kaltem Wasser kühlen, um zu verhindern, dass weiteres Hautgewebe zerstört wird. „Von Kühlakkus, Mehl oder anderen Haushaltsmitteln ist abzuraten“, warnt Michael Briki. Bei Kindern gilt: Schon eine Brandverletzung in der Größe eines Zwei-Euro-Stücks muss vom Arzt versorgt werden. Grundsätzlich sind Kinder ebenso wie Haustiere vom Grill fernzuhalten. Darüber hinaus sollten Kinder frühzeitig über die Gefahren des Freizeitvergnügens aufgeklärt werden.

Außerdem sollten Holz- und Gasgrills nie in geschlossen Räumen betrieben werden. Genauso fatal ist es dem Stadtbrandmeister zufolge, nach dem Grillen die Restwärme des Geräts zu nutzen, um ein Gartenhäuschen zu erwärmen oder um den Grill vor einem Unwetter zu schützen. „Scheinbar erloschene Glut oder Asche produzieren geruchloses Kohlenmonoxid, das in kurzer Zeit zum Erstickungstod führt.“ Deshalb rät Briki, den Grill im Freien stehen zu lassen sowie Glut und Asche mit Sand zu bedecken.

„Bevor Gasgrills angeheizt werden, sollten sämtliche Anschlüsse auf Dichtheit geprüft werden. Mit der Zeit können Schläuche porös und Anschlüsse undicht werden“, sagt Michael Briki. Mit einer Sprühmittellösung lassen sich Schadstellen anhand von Schaumblasen am Gasschlauch aufspüren. Wer an öffentlichen Grillplätzen ein Feuer entfachen will, muss prüfen, ob das zum aktuellen Zeitpunkt erlaubt ist, da beispielsweise wegen langer Trockenheit ein Grillverbot bestehen kann. „Abseits ausgewiesener Grillstellen ist Feuermachen ohnehin verboten“, so Schultheiß. „Und im Wald ist es von Mai bis Oktober grundsätzlich untersagt.“ Darüber hinaus rät er im Brandfall von Heldentaten ab. Bevor die Flammen auf Hecken, Bäume oder Haus übergreifen, sollte unter dem Notruf 112 die Feuerwehr verständigt werden.