Kirchheim

Brandstifter kommt in die Psychiatrie

Justiz Von dem Mann geht dem Gericht zufolge eine Gefahr für die Allgemeinheit aus.

Scientology in Jesingen war das Ziel des Kirchheimer Brandstifters. Archiv-Foto: Jean-Luc Jacques
Scientology in Jesingen war das Ziel des Kirchheimer Brandstifters. Archiv-Foto: Jean-Luc Jacques

Kirchheim/Stuttgart. Der Mann, der in Kirchheim das Gebäude der Scientologen-Kirche verbrennen wollte, ist nach sechswöchiger Verhandlung vom Stuttgarter Landgericht jetzt wegen Schuldunfähigkeit durch schwere psychische Krankheit in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen worden. Das Gericht stellte in dem Urteil fest, dass von dem 26-Jährigen eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.

Der aus Montenegro stammende Mann war mit seiner Familie bereits vor Jahren nach Deutschland gekommen und lebte zuletzt allein in einer Wohnung in Denkendorf. Zuletzt arbeitete er in einem Industriebetrieb als Produktionshelfer. Bereits seine Mutter sei schwer psychisch krank gewesen, stellte ein Gutachter fest.

Seit 2010 wurde auch bei dem 26-Jährigen eine psychische Auffälligkeit festgestellt. Ein Sachverständiger, der ihm absolute Schuldunfähigkeit infolge Wahn-Erleben bescheinigte, betonte, dass der Angeklagte wegen dieser Psychose, auch bei dem Brandanschlag in Kirchheim, das Unrechte seiner Tat nicht habe einsehen können.

Die Tat geschah am 23. Februar dieses Jahres. Der 26-Jährige hatte die Fußmatte des Gebäudes zuerst mit Benzin getränkt und dann mit seinem Feuerzeug in Brand gesetzt. Das Feuer konnte rasch gelöscht werden. Zuvor hatte der Beschuldigte sogar versucht, die Bewohner im Haus der Kirche zu warnen. Sein Klingeln an der Haustüre blieb allerdings ohne Gehör.

Nach der Tat beobachtete er die Löscharbeiten von der anderen Straßenseite aus. Bei Vernehmungen hatte er betont, dass er einen Hass auf Juden und auf Illuminatis habe. Die Scientologen seien dafür verantwortlich. Die Tat selbst hatte er sogar einige Tage zuvor angekündigt.

Das Gericht stellt bei ihm eine ausgeprägte paranoide Schizophrenie fest. In seinem seit Jahren bestehenden Wahn-Erleben habe sich bei ihm ein gestörtes, realitätsfremdes Denken etabliert. Er vernimmt akustische Halluzinationen und hat Angst vor Autokennzeichen. Da er seine schwere Krankheit selbst nicht wahrnehme, sei auch keine Aussetzung der Psychiatrie-Einweisung zur Bewährung möglich gewesen.

Im Zustand seines Wahns ist nicht auszuschließen, dass er weitere Straftaten, sprich Brandstiftungen, begehe. Dieser gutachterlichen Einstellung schließt sich das Gericht an und ordnet per Urteil die Unterbringung des Mannes in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung an. Eine Heilung ist nach Einschätzung des psychiatrischen Gutachters derzeit nicht in Sicht. Bernd Winckler