Kirchheim

Brandstifter soll in die Psychiatrie

Gericht Eine paranoide Schizophrenie hat der Mann, der versucht hat, das Gebäude der Scientologen in Jesingen anzuzünden.

Kirchheim. Der Mann, der in Kirchheim versucht hatte, das Gebäude der Scientologen-Kirche anzuzünden, hat diese Tat im Zustand einer paranoiden Schizophrenie begangen und wird nach Meinung einer psychiatrischen Sachverständigen in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen sein. Ob das Stuttgarter Landgericht der Empfehlung folgt, soll am 12. Oktober entschieden werden.

Die psychiatrische Gutachterin hatte sich ausführlich mit dem psychischen Zustand des 26-jährigen Mannes aus Montenegro befasst und kommt bei ihren Ausführungen vor der Stuttgarter Schwurgerichtskammer zu dem Ergebnis, dass der Mann im Sinne des Gesetzes schuldunfähig sei. Zur Tat selbst habe er ihr gesagt, dass die Juden und die Scientologen, aber auch die „Illuminatis“ schuld daran seien. Er leide schon seit Jahren an sogenannten Ich-Störungen, gleichbedeutend als realitätsfremder Verfolgungswahn. Er besitze ein gestörtes Denkvermögen und habe - wie er ihr selbst bekundet hat - vorgehabt, ein Haus niederzubrennen.

Im Jahre 2010 seien erste Krankheitsanzeichen festgestellt worden. Mehrere Behandlungen in der Nürtinger Psychiatrie folgten. Man habe ihn „höchstdosiert“ behandeln müssen, da er zusätzlich noch Cannabiskonsument war.

Klinik statt Gefängnis

Typische krankheitsbedingte Äußerungen und Geschehnisse seien in der Zeit lange vor der Brandstiftung am 23. Februar dokumentiert: Von seinem Zimmer in Kirchheim aus habe er in einem Cannabis-Rausch einen Mikrowellenherd und Flaschen sowie Gläser auf die Straße geworfen. Und er habe geäußert, dass er Angst vor Autokennzeichen hat. Juden hätten ihm mehrere Millionen Euro gestohlen. Die Gutachterin stellt zudem fest, dass der 26-Jährige an sogenannten akustischen Halluzinationen leidet. Die Brandstiftung sei „wahnhaft“ geschehen. Bei der Vorbereitung und Planung der Brandstiftung sei der Angeklagte erheblich vermindert schuldfähig gewesen, bei der Ausführung hingegen sei eine gänzliche Schuldunfähigkeit nicht auszuschließen, was bedeutet, dass der 26-Jährige für die Allgemeinheit eine Gefahr darstellt und deshalb statt in Haft, in der Psychiatrie untergebracht werden muss.

Den entsprechenden Antrag wird die Staatsanwältin stellen. Die Stuttgarter Schwurgerichtskammer will am Donnerstag, 12. Oktober die Entscheidung verkünden. Bernd Winckler