Kirchheim

Brandstifterin muss hinter Gitter

Gericht verurteilt Angeklagte zu vier Jahren und drei Monaten

Die „Las-Vegas“-Brandstifterin muss für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

Bernd Winckler

Kirchheim/Stuttgart. Das Stuttgarter Landgericht ließ zwar im Urteil gegen die 42-jährige Angeklagte den Vorwurf des versuchten Mordes fallen, sprach sie aber wegen Brandstiftung und veruntreuender Unterschlagung von 1 850 Euro schuldig. Das Feuer habe sie gelegt, um den Diebstahl zu vertuschen.

Eindreiviertel Monate lang hatte die Erste Große Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts gegen die 42-Jährige verhandelt und Indiz für Indiz mit Zeugen zusammen getragen. Dies deshalb, weil die ehemalige Bedienstete der Spielhalle Las-Vegas den Diebstahl von Wechselgeld bestritt und auch die Brandstiftung von sich wies. Polizeibeamte wurden vernommen sowie Bewohner aus dem Gebäude, in dem das Feuer ausbrach. Brandsachverständige bestätigten, dass in der Nacht zum 29.  November Flammen an drei Stellen per Papiertücher entstanden waren.

Schließlich hatte die Angeklagte am letzten Tag der Beweisaufnahme die Vorwürfe zugegeben und sich entschuldigt. Sie habe kein Geld mehr gehabt, um Tierarztkosten für ihr Pferd zu bezahlen, deshalb der Griff in die Kasse jener Bargeldbestände, mit denen sie täglich die Spielgeräte nachfüllen musste. Vom 24. bis zum 29. November hatte sie in mehreren Beträgen insgesamt 1 850 Euro an sich genommen. Ihr war bewusst, dass dies durch die elektronische Kontrolle auffliegt. Daher dann der Versuch, durch das Feuer die Diebstähle zu vertuschen. Das gelang jedoch nicht – die Daten konnten dennoch ausgelesen und der Fehlstand des Geldes nachgewiesen werden. Um genau dies zu verhindern, hatte die Frau das Feuer gelegt, stellte gestern die Schwurgerichtskammer des Landgerichts fest. Noch am Abend zuvor hatte sie 200 Euro genommen.

Die Stuttgarter Richter stellten aber auch fest, dass der Vorwurf eines versuchten Mordes durch das Feuer nicht infrage kommen kann, weil die Angeklagte nicht damit rechnen konnte, dass Bewohner zu Schaden kommen und damit die „Heimtücke“ fehlt. Zudem war der Bereich zwischen Spielhalle und den Wohn-Etagen feuersicher getrennt. Die Angeklagte habe gedacht, durch das Feuer würde nur Rauch entstehen, was das Gericht aber nicht glaubte. Auch der Vorwurf einer besonders schweren Brandstiftung war nicht nachweisbar.

Geblieben ist die Brandstiftung, mit einem Schaden von 50 000 Euro und die neunfache veruntreuende Unterschlagung, die das Gericht mit der Freiheitsstrafe von viereinviertel Jahren sühnte. Nicht unberücksichtigt blieb, dass die Frau schon einmal vor Gericht stand und wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Dass sie psychisch bedingt die jetzigen Taten nur in eingeschränkter Schuldfähigkeit beging, wurde von einer Gutachterin verneint, sodass die volle Härte des Gesetzes angewandt wurde.