Kirchheim
Brandstiftung lautet der Hauptvorwurf

Justiz Eine 65-jährige Kirchheimerin wird beschuldigt, ein Feuer gelegt und andere Menschen verletzt und beleidigt zu haben.

Kirchheim. Insgesamt fünf verschiedene Anklagen hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen eine 65-jährige Kirchheimerin gestern vor dem Stuttgarter Landgericht vorgetragen. Es geht um schwere Brandstiftung, Beleidigung, Sachbeschädigung und um gefährliche Körperverletzung. Der Hauptvorwurf betrifft jedoch die Brandstiftung. Den soll die Beschuldigte am frühen Nachmittag des 12. Februar dieses Jahres im Badezimmer ihrer Kirchheimer Erdgeschoßwohnung gelegt haben, indem sie dort mehrere Gegenstände anzündete. Durch das Feuer und durch die Hitze seien wertvolle Einrichtungen regelrecht geschmolzen, heißt es in der Anklage. Der Raum sei lange Zeit deshalb unbenutzbar gewesen.

Doch das ist nicht der einzige Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft erhebt. Bereits im März vor einem Jahr soll sie in Kirchheim mit Steinen um sich geworfen und im Juli in der Kornstraße Mitarbeiter der Stadtverwaltung angespuckt haben. Hier lautet der Vorwurf auf gefährliche Körperverletzung und Beleidigung.

Polizisten beleidigt

In einer weiteren Anklageschrift betreffend eines Vorgangs vom 15. Februar 2021 geht es um weitere Beleidigungen gegen Kirchheimer Ordnungsbedienstete, die von der Angeklagten öffentlich als Idioten beschimpft worden seien. Laut dem letzten Vorwurf vom 6. Februar 2021 soll die Frau in Kirchheim Polizeibeamten den Vogel gezeigt haben.

Diese Anklagen sind vom Amtsgericht Kirchheim angesichts der Vielzahl der Vorwürfe nunmehr zu einer Gesamtklage an das Landgericht überwiesen worden. Hier hat der Staatsanwalt am gestrigen ersten Verhandlungstag sämtliche Anklagen verlesen und gleichzeitig das vorläufige Ergebnis eines psychiatrischen Sachverständigen bekanntgegeben. Demnach soll die 65-Jährige seit längerer Zeit an einer akuten paranoiden Schizophrenie leiden, in deren Zustand sie möglicherweise die Straftaten begangen habe. Nach ihrer Festnahme am 12. Februar dieses Jahres wurde sie wegen Verdacht der schweren Psychose in eine entsprechende Klinik eingewiesen, in der sie sich derzeit noch befindet.

Allerdings weist der Vorsitzende Richter am ersten Prozesstag darauf hin, dass bereits ein weiteres ähnliches Verfahren gegen die 65-Jährige ermittelt werde. Angesichts der zahlreichen Vorwürfe und auch durch die Verhinderung des psychiatrischen Sachverständigen am gestrigen Verhandlungstag haben die Richter nach der Anklageverlesung den Fall zunächst auf den 29. September vertagt. An diesem Tag will die Beschuldigte sich zu den Vorwürfen äußern, wobei sie auch schon gestern einige der Vorwürfe lautstark energisch bestritt. Bernd Winckler